NetzDG ergibt Zustellbevollmächtigung sozialer Netzwerke- Nachlese
In der Vergangenheit stellte es immer wieder ein großes Problem dar, soziale Netzwerke in Anspruch zu nehmen. Die Gründe dies zu tun waren, insbesondere für die Nimrod Rechtsanwälte, etwa Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Urheberrechten unserer Mandanten. Bei der gerichtlichen Inanspruchnahme muss der Antrag zugestellt werden.
Nun hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD, das erste sinnvolle dieser Partei, die Zustelladressen namhafter sozialer Dienste, Facebook, Instagramm & co., veröffentlicht.
Diese sind:
Facebook: Freshfields Bruckhaus Deringer LLP (Berlin)
YouTube: Google Germany GmbH, Rechtsabteilung
Google+: Google Germany GmbH, Rechtsabteilung
Instagram: Freshfields Bruckhaus Deringer LLP (Berlin)
Pinterest: Jana Würfel, Pinterest GmbH
SoundCloud: SoundCloud Ltd., Legal Team
Twitter: T. I. Kontakt GmbH
Empfangsberechtigte:
Twitter: T. I. Kontakt GmbH,
Google LLC / Youtube LLC: Frau Rechtsanwältin Malaika Nolde, VBB Rechtsanwälte
Pikant ist bei letzterer, dass bei den VBB Rechtsanwälten keine Kollegin Nolde arbeitet. Dies zeigt ein Blick in die Webseite der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, den jeder leicht nachvollziehen kann:
Die Suche selbst, kann jeder Nutzer leicht nachvollziehen. Und zwar hier; die VBB Rechtsanwälte finden sich hier.
Ein Schelm der böses denkt.
Nachtrag: Zwischenzeitlich bestätigte Frau Nolde ihren Kanzleiwechsel. Es fragt sich jedoch nach wie vor, wem die zum Empfang berechtigende Vollmacht erteilt wurde- ihr oder der alten Kanzlei VBB. Transparenz sieht unseres Erachtens anders aus.
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