Allgemein

Berufungsurteil des LG Frankfurt am Main- § 32 ZPO ist auf Filesharingfälle anzuwenden

Im Rahmen einer Berufung gegen ein Urteil des AG FFM hat das LG FFM bestätigt, dass in Filesharingfällen § 32 ZPO anzuwenden ist. Das hat zur Folge, dass die Rechtsdurchsetzung an einem Gericht der Wahl des Verletzten erfolgen kann. Das AG lehnte diese Rechtsauffassung, wie sich nun herausstellte, ab.

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01. Aug 2012

STEFAN VENTRONI zur Kulturflatrate und den Thesen der Piratenpartei

In einem äußerst lesenswerten Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 11.05.2012 geht Dr. Stefan Ventroni, Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht, an der Universität München, auf die wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Grundzüge des Filesharings ein und erklärt, warum die Thesen der Piratenpartei unhaltbar sind. Diesen Artikel finden Sie HIER

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11. May 2012