Allgemein
Über die wirtschaftlichen Folgen von Raubkopien, oder wie ein Unternehmen Raubkopierern den Spiegel vorhält
Ist u.a. der Titel, den die renommierte Zeitung PC Games dem Scherz der Entwicklungsfirma “Greenheart Games” gaben. “Greenheart Games” haben das Spiel Game Dev Tycoon entwickelt. In diesem Spiel wird die Rolle einer Softwareentwicklungsfirma übernommen. Ziel des Spiels ist es möglichst erfolgreiche Spiele zu entwickeln. Der Spiel hat die Wahl zwischen den sich im Laufe…
Beschluss des LG Berlin vom 14.03.2013, Az.: 15 O 574/12
In einem sehr ausführlichen Beschluss bestätigt das LG Berlin, den von den Nimrod Rechtsanwälten angenommenen Streitwert von 30.000,00€ für die Verletzung der Urheberrechte einer unserer Mandanten an einem Computerspiel. Insbesondere geht das Gericht bei der Bemessung des Streitwerts nach § 3 ZPO von dem Angriffsfaktor der den drohendes Verletzungsumfang, die Qualität und Gefährlichkeit der Verletzungshandlung…
Beschluss des LG Berlin vom 19.02.2013 Az.: 16 O 79/13
Das LG Berlin hat in einem Beschluss vom 19.02.2013, Az.: 16 O 79/12, wieder einmal bestätigt, dass die eingesetzte Software zuverlässig arbeitet. Zudem wurde als Gegenstandswert für die wiederholte Verletzung an dem Spiel “Bussimulator 2012” der Betrag von 50.000,00€ festgesetzt. Den Beschluss finden Sie hier.
Urteil des AG Charlottenburg vom 29.01.2013, Az. 235 C 183/12
In einer durchaus interessanten Konstellation hat das AG Charlottenburg die Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte bestätigt. Nimrod Rechtsanwälte mahnten im Auftrag der Baseportect GmbH eine Firma ab. Diese trug nun vor, dass die Abmahnung ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sei. Unbestritten war, dass zu dem fraglichen Zeitpunkt ein polnischer Mitarbeiter in der Firma…
Beschluss des LG Berlin vom 08.01.2013 Az.: 15 O 562/12
Nimrod Rechtsanwälte sind stolz darauf mit dem Forensik- Partner, die File Defense Services UG (Haftungsbeschränkt), den ersten Beschluss gegen einen Filesharer erstritten zu haben, der mit Hilfe seines Dropbox Accounts Inhalte unserer Mandantschaft an eine unübersehbare Anzahl von Personen verteilte. Eine überzeugende Beweiskette darzulegen, stellte in diesem Verfahren eine besondere Herausforderung dar. Die Arbeit des…
Urteil des AG Charlottenburg vom 18.12.2012 Az.: 206 C 374/12
Das AG Charlottenburg hat in diesem Urteil angefangen die Anforderungen an eine enthaftende Belehrung über die Illegalität der Nutzung von Tauschbörsen zu konkretisieren. Die Eltern müssen demnach konkret vortragen, wie, wann und in welchem Umfang belehrt wurde. Das Urteil kann hier abgerufen werden.
Ordnungsmittelbeschluss des LG Köln vom 18.12.2012 Az.: 14 O 222/12
Das LG Köln hat am 18.12.2012 einen Ordnungsmittelbeschluss erlassen. Darin ging es insbesondere um die Frage, ob Eltern als Störer haften, wenn sie bereits eine Abmahnung oder erst recht eine einstweilige Verfügung erhalten haben. Das Gericht bestätigte die Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte, wonach die Prüf- und Sorgfaltspflichten erhöht sind, wenn die Kinder bereits einschlägig aufgefallen…
Beschluss vom LG Berlin vom 13.12.2012 15 O 547/12
Mit Beschluss vom 13.12.2012 hat das LG Berlin beschlossen, dass ein Anschlussinhaber als Störer haftet, da er die Rechte an dem Spiel “Flughafen Feuerwehr Simulator” verletzt hat. Das Gericht saß die Störereigenschaft als erwiesen an.
Beschluss des LG Berlin vom 12.12.2012 Az.: 15 O 546/12
Die Nimrod Rechtsanwälte konnten im Auftrag der Amselfilm GmbH& Co KG deren Ansprüche an dem Film “KOKOKO” erfolgreich durchsetzen. Das Gericht bestätigte in dem Beschluss insbesondere die Aktivlegitimation an dem Film sowie die Zuverlässigkeit der gutachterlich bestätigten Datenerhebung. Als Gegenstandswert nahm es mit einem Abschlag von 1/3 einen Gegenstandswert von 20.000,00€. Der Beschluss findet sich…
Beschluss des LG Hamburg vom 29.11.2012 Az.: 310 O 301/12
Das LG Hamburg hat für den Titel “Landwirtschaftssimulator 2013” per Beschluss festgestellt, dass die Grundsätze der Rechtsprechung “Sommer unseres Lebens” nach wie vor anwendbar sind. Zudem wurde wieder einmal die Zuverlässigkeit der Datenerhebung bestätigt, sowie die Rechteinhaberschaft unserer Mandantschaft. Als Gegenstandswert nahm es 20.000,00€ an.