Allgemein

Urteil des AG Charlottenburg vom 18.12.2012 Az.: 206 C 374/12

Das AG Charlottenburg hat in diesem Urteil angefangen die Anforderungen an eine enthaftende Belehrung über die Illegalität der Nutzung von Tauschbörsen zu konkretisieren. Die Eltern müssen demnach konkret vortragen, wie, wann und in welchem Umfang belehrt wurde. Das Urteil kann hier abgerufen werden.

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20. Dec 2012

Ordnungsmittelbeschluss des LG Köln vom 18.12.2012 Az.: 14 O 222/12

Das LG Köln hat am 18.12.2012 einen Ordnungsmittelbeschluss erlassen. Darin ging es insbesondere um die Frage, ob Eltern als Störer haften, wenn sie bereits eine Abmahnung oder erst recht eine einstweilige Verfügung erhalten haben. Das Gericht bestätigte die Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte, wonach die Prüf- und Sorgfaltspflichten erhöht sind, wenn die Kinder bereits einschlägig aufgefallen…

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20. Dec 2012

Beschluss vom LG Berlin vom 13.12.2012 15 O 547/12

Mit Beschluss vom 13.12.2012 hat das LG Berlin beschlossen, dass ein Anschlussinhaber als Störer haftet, da er die Rechte an dem Spiel “Flughafen Feuerwehr Simulator” verletzt hat. Das Gericht saß die Störereigenschaft als erwiesen an.

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19. Dec 2012

Beschluss des LG Berlin vom 12.12.2012 Az.: 15 O 546/12

Die Nimrod Rechtsanwälte konnten im Auftrag der Amselfilm GmbH& Co KG deren Ansprüche an dem Film “KOKOKO” erfolgreich durchsetzen. Das Gericht bestätigte in dem Beschluss insbesondere die Aktivlegitimation an dem Film sowie die Zuverlässigkeit der gutachterlich bestätigten Datenerhebung. Als Gegenstandswert nahm es mit einem Abschlag von 1/3 einen Gegenstandswert von 20.000,00€. Der Beschluss findet sich…

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14. Dec 2012

Beschluss des LG Hamburg vom 29.11.2012 Az.: 310 O 301/12

Das LG Hamburg hat für den Titel “Landwirtschaftssimulator 2013” per Beschluss festgestellt, dass die Grundsätze der Rechtsprechung “Sommer unseres Lebens” nach wie vor anwendbar sind. Zudem wurde wieder einmal die Zuverlässigkeit der Datenerhebung bestätigt, sowie die Rechteinhaberschaft unserer Mandantschaft. Als Gegenstandswert nahm es 20.000,00€ an.

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05. Dec 2012

Kostenbeschluss des LG Köln Az.: 14 O 431/12 vom 27.11.2012

Das LG Köln bestätigte in diesem auf eine Kostenbeschwerde ergangenen Beschluss, dass der Streitwert für die Verletzung eines Computerspiels 20.000,00€ beträgt. Das Gericht argumentierte inbesondere, dass Rechte für Computerspiele erheblich werthaltiger und teurer sind, als solche für Musikstücke. Der Bschluss ist hier abrufbar.

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05. Dec 2012

Beschluss des LG Hamburg vom 26.11.2012 Az.: 308 O 406/12

Obwohl in der Öffentlichkeit gerne behauptet wird, dass seit der bislang mit den Gründen noch unveröffentlichten Entscheidung des BGH “Morpheus” Anschlussinhaber nicht mehr auf Schadensersatz haften, heißt das noch lange nicht, dass eine Haftung der Anschlussinhaber auf Unterlassung und damit auf die Kosten der Abmahnung nicht mehr gegeben sei, wie das LG Hamburg nunmehr in…

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27. Nov 2012

Urteil des AG Charlottenburg vom 30.10.2012 Az.: 224 C 378/12

Das AG Charlottenburg stellte heute durch streitiges Urteil fest, dass Eltern für die Urheberrechtsverletzung, die ihre Kinder verursachen, verantwortlich sind. Sie haften damit als Täter und damit auf Schadensersatz und die Kosten der Abmahnung. Auch diese wurde bestätigt. Insgesamt wurde der Beklagte auf die Zahlung von 1.515,50€ verurteilt. Das Urteil kann unter der Rubrik Urteile…

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01. Nov 2012

Süddeutsche über die Schwierigkeiten von Künstlern im digitalen Zeitalter

Gestern fand sich ein überaus interessanter Artikel über die Schwierigkeiten von Künstlern im digitalen Zeitalter in der Süddeutschen Zeitung. Wieder wurde deutlich, dass erfolgreiche Bands, wie etwa die Indie-Band “Grizzly Bear” trotz gefüllter Konzerthallen noch immer nicht von ihrer Kunst leben können. Auch legale Angebote, wie etwa Spotify u.a., können für die Künstler nicht ausreichende…

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25. Oct 2012

Beschluss des LG Berlin vom 18.09.2012 Az.: 15 O 455/12

Die Nimrod Rechtsanwälte konnten im Auftrag der Firma Astragon die Unterlassungsansprüche gegen einen Filesharer durchsetzen. Das Gericht bestätigte im Rahmen dieses Verfahrens, die Zuverlässigkeit der Datenermittlung.Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 30.000,00€ an.

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22. Sep 2012