Beschluss des LG Berlin vom 19.02.2013 Az.: 16 O 79/13

Das LG Berlin hat in einem Beschluss vom 19.02.2013, Az.: 16 O 79/12, wieder einmal bestätigt, dass die eingesetzte Software zuverlässig arbeitet. Zudem wurde als Gegenstandswert für die wiederholte Verletzung an dem Spiel “Bussimulator 2012” der Betrag von 50.000,00€ festgesetzt. Den Beschluss finden Sie hier.