Urteil des AG Charlottenburg vom 18.12.2012 Az.: 206 C 374/12

Das AG Charlottenburg hat in diesem Urteil angefangen die Anforderungen an eine enthaftende Belehrung über die Illegalität der Nutzung von Tauschbörsen zu konkretisieren. Die Eltern müssen demnach konkret vortragen, wie, wann und in welchem Umfang belehrt wurde. Das Urteil kann hier abgerufen werden.