Urteil des LG Köln, vom 30.01.2013, Az.: 28 O 383/12
Das Landgericht Köln hat sich in einem sehr wegweisenden Urteil zu den Anforderungen der sekundären Darlegungslast nach den durch das BGH Urteil “Sommer unseres Lebens” geäußert. Das Gericht stellte fest: “Nach der Entscheidung BGH I ZR 121/08 v. 12.05.2010 – Sommer unseres Lebens – besteht die tatsächliche Vermutung dafür, daß diejenige Person, der die IP-Adresse zugeordnet war, von welcher aus die Rechtsverletzung begangen wurde, auch für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Diese Vermutung kann der Anschlußinhaber nur entkräften, indem er im Rahmen der ihn treffenden sekundären Darlegungslast Umstände dartut und nötigenfalls auch beweist, die einen abweichenden Geschehensablauf nahelegen.
Dies hat der Kläger zunächst nicht getan. Er hat sich lediglich auf das Bestreiten der eigenen Täterschaft beschränkt und darauf verwiesen, dass es in dem Haushalt nur einen Computer gegeben habe, den keinem Dritten überlassen worden sei. Dies ist nicht geeignet, die Vermutung der Täterschaft zu entkräften. Erstmals in der mündlichen Verhandlung hat sich der Beklagte dann dahingehend eingelassen, dass er eine Tochter habe, die zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt gewesen sei. Diese habe über einen eigenen Computer verfügt und zwischenzeitlich eingeräumt, dass es möglich sei, dass Filesharing von ihr betrieben worden sei. Dieser Vortrag wäre zwar grundsätzlich geeignet, die Vermutung der Täterschaft zu erschüttern. Er ist aber aus verschiedenen Gründen bei der Entscheidungsfindung nicht zu berücksichtigen. Dabei kann die Kammer offenlassen, ob der Vortrag schon wegen seiner Widersprüchlichkeit wegen Verstoßes gegen die prozessuale Wahrheitspflicht (§ 138 ZPO) unbeachtlich ist; denn die Klägerinnen haben den Vortrag einschließlich des Umstandes der Existenz einer Tochter bestritten. Gerade diese Möglichkeit der Tatbegehung durch die Tochter aber begründet den atypischen Geschehensablauf, der die tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Klägers entkräften könnte. Beweisbelastet für die Umstände, die einen atypischen Geschehensablauf begründen, ist der Beklagte.“.
Das Urteil ist hier abrufbar.
Ist der Handel mit Cannabissamen rechtmäßig?
Der BvCW Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. hat ein Gutachten veröffentlicht, das die Frage beleuchtet, ob der Handel mit Cannabissamen aus der BRD erlaubt ist, oder nicht. I.E. vertritt er die Zulässigkeit des Handels. Dem Verband ist zuzugeben,…
Cannabis Gesetz- KCanG soll vor dem Inkrafttreten der Regeln zu den Cannabis Clubs wieder reformiert werden
Die Bundesregierung scheint offenbar Angst vor der durch das KCanG geöffnete Tür zu haben. Sie möchte das Gesetz vor dem Inkrafttreten der Änderungen wieder ändern. Die neuen Regeln dürften das Gründen und Betreiben von Clubs weiter…
Das neue Cannabisgesetz
Nimrod Rechtsanwälte teilen die Freude über die Verabschiedung des Cannabisgesetzes. Der Weg ist unfrei für kontrollierten legalen Anbau von Cannabis in Deutschland. Auch dürfte sich der Markt für medizinisches Cannabis signifikant entwickeln, da die würden zur…
LG Köln zur urheberrechtlichen Haftung ausländischer Webseite- es stellt fest:
1. Zur vorliegend zu bejahenden Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts auf den Fall einer öffentlichen Zugänglichmachung von Lichtbildern auf der Webseite eines italienischen Unternehmens. 2. Zur Berechnung lizenzanalogen Schadensersatzes in einem solchen “Auslandsfall”, insbesondere Vornahme eines Abzugs wegen…
Aktuellste Fassung des KCanG veröffentlicht
Nimrod Rechtsanwälte stellen hier das die aktuelle Fassung des KCanG zur Vefügung, sowie eine englische und französische Fassung zur Verfügung: KCanG- deutsch KCanG- english KCanG- francais
Age labeling for all games on Steam
All games on Steam, including existing games, require age labelling for Germany. In Germany, games may only be sold on Steam if they have either passed the integrated age rating process of the sales platform or…
Gutachter der KJM zur Nutzung von Games von Kindern- können Games das Kindeswohl gefährden?
Die Kommission für den Jugendmedienschutz hat jüngst ein Gutachten zu der Frage beauftragt, ob Games für Kinder bei übermäßigem Gebrauch gefährlich sein können. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis: “Die Gestaltungsmittel der Spiele stehen in mehreren…
Die Mähr der Betriebsgesellschaft nach dem KCanG, dem kommenden Cannabis Gesetz
Häufig stellen wir bei Expertenberatung angeblich renommierter Cannabis-Anwälte fest, dass diese Anbauvereinigungen nach dem KCanG empfehlen, Betriebsgesellschaften zu gründen. Doch was sind Betriebsgesellschaften? Der Begriff der wird wie folgt definiert: Die Betriebsgesellschaft ist verantwortlich für das…
CanG- wie geht es weiter?
Nachdem das CanG mit großer Mehrheit vom Bundestag verabschiedet wurde, gibt es Gerüchte, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einschalten könnte. Wie würde dieser Prozess ablaufen? Der Bundesrat hat drei Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob der Vermittlungsausschuss einberufen wird. Die nächste Sitzung ist für den 22. März 2024 geplant, vorausgesetzt, dass das CanG bis zum 1. März zugestellt wird. Im Bundesrat ist keine Mehrheit erforderlich, um das CanG zu billigen. Wenn der Vermittlungsausschuss nicht einberufen wird, wird das CanG automatisch verabschiedet. Bei der Abstimmung im Bundesrat kann der Vermittlungsausschuss mit einfacher Mehrheit einberufen werden, was 35 von 69 Stimmen entspricht. Enthaltungen zählen als “Nein”- Stimmen. Die Parteien, die im Bundestag für das CanG gestimmt haben (SPD, Grüne, Linke, FDP), halten zusammen 45 der 69 Sitze im Bundesrat. Die restlichen 24 Sitze entfallen auf CDU, CSU und Freie Wähler. Die Abstimmung erfolgt nicht durch einzelne Politiker, sondern durch die Bundesländer. Es ist also wichtig, welche Parteien in den jeweiligen Bundesländern koalieren. Es ist schwer vorherzusagen, ob der Vermittlungsausschuss einberufen wird, aber in dieser Legislaturperiode wurden zu vier Gesetzen Vermittlungsausschüsse eingesetzt. Der Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, aber er soll innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen werden. Ein Vermittlungsausschuss könnte zusätzliche Kosten und Zeit verursachen und wäre kurz vor der nächsten Bundestagswahl eine politische Gelegenheit für den CDU-Wahlkampf.
Das Cannabisgesetz, oder auch CanG, Chancen für Unternehmer
Der Gesetzgeber hat jüngst das Cannabisgesetz beschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Ab dem 01.07.2024 können Cannabis Clubs dann Anträge stellen und Ihren Mitgliedern angebautes Cannabis anbieten. Nimrod Rechtsanwälte stehen mit Ihrer Erfahrung aus...