Allgemein

Beschluss des LG Berlin vom 14.09.2012 Az.: 15 O 447/12

In einem Beschluss des LG Berlin hat die Kammer bestätigt, dass die Rondomedia Marketing und Vertriebs GmbH die Rechte an dem Werk “Scania Truck Driving Simulator” inne hält. Bestätigt wurde zudem die Zuverlässigkeit der Datenermittlung sowie der von den Nimrod Rechtsanwälten angenommene Gegenstandswert: 30.000,00€.

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18. Sep 2012

AG Charlottenburg, Urteil vom 24.08.2012, Az.: 224 C 392/12

Das AG Charlottenburg hat die Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte bestätigt. Danach besteht Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00€; § 97a Abs. 2 UrhG ist nicht anzuwenden. Weiterhin konnte die Mandantin einen Schadensersatz in Höhe von 500,00€ erstreiten.

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29. Aug 2012

Beschluss des LG Berlin vom 10.08.2012 Az.: 15 O 347/12

Die Nimrod Rechtsanwälte konnten im Auftrag der Firma Astragon die Unterlassungsansprüche gegen einen Filesharer durchsetzen. Das Gericht bestätigte im Rahmen dieses Verfahrens, die Zuverlässigkeit der Datenermittlung.Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 30.000,00€ an. 

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14. Aug 2012

Berufungsurteil des LG Frankfurt am Main- § 32 ZPO ist auf Filesharingfälle anzuwenden

Im Rahmen einer Berufung gegen ein Urteil des AG FFM hat das LG FFM bestätigt, dass in Filesharingfällen § 32 ZPO anzuwenden ist. Das hat zur Folge, dass die Rechtsdurchsetzung an einem Gericht der Wahl des Verletzten erfolgen kann. Das AG lehnte diese Rechtsauffassung, wie sich nun herausstellte, ab.

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01. Aug 2012

STEFAN VENTRONI zur Kulturflatrate und den Thesen der Piratenpartei

In einem äußerst lesenswerten Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 11.05.2012 geht Dr. Stefan Ventroni, Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht, an der Universität München, auf die wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Grundzüge des Filesharings ein und erklärt, warum die Thesen der Piratenpartei unhaltbar sind. Diesen Artikel finden Sie HIER

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11. May 2012