Allgemein
Kostenbeschluss des LG Köln Az.: 14 O 431/12 vom 27.11.2012
Das LG Köln bestätigte in diesem auf eine Kostenbeschwerde ergangenen Beschluss, dass der Streitwert für die Verletzung eines Computerspiels 20.000,00€ beträgt. Das Gericht argumentierte inbesondere, dass Rechte für Computerspiele erheblich werthaltiger und teurer sind, als solche für Musikstücke. Der Bschluss ist hier abrufbar.
Beschluss des LG Hamburg vom 26.11.2012 Az.: 308 O 406/12
Obwohl in der Öffentlichkeit gerne behauptet wird, dass seit der bislang mit den Gründen noch unveröffentlichten Entscheidung des BGH “Morpheus” Anschlussinhaber nicht mehr auf Schadensersatz haften, heißt das noch lange nicht, dass eine Haftung der Anschlussinhaber auf Unterlassung und damit auf die Kosten der Abmahnung nicht mehr gegeben sei, wie das LG Hamburg nunmehr in…
Urteil des AG Charlottenburg vom 30.10.2012 Az.: 224 C 378/12
Das AG Charlottenburg stellte heute durch streitiges Urteil fest, dass Eltern für die Urheberrechtsverletzung, die ihre Kinder verursachen, verantwortlich sind. Sie haften damit als Täter und damit auf Schadensersatz und die Kosten der Abmahnung. Auch diese wurde bestätigt. Insgesamt wurde der Beklagte auf die Zahlung von 1.515,50€ verurteilt. Das Urteil kann unter der Rubrik Urteile…
Süddeutsche über die Schwierigkeiten von Künstlern im digitalen Zeitalter
Gestern fand sich ein überaus interessanter Artikel über die Schwierigkeiten von Künstlern im digitalen Zeitalter in der Süddeutschen Zeitung. Wieder wurde deutlich, dass erfolgreiche Bands, wie etwa die Indie-Band “Grizzly Bear” trotz gefüllter Konzerthallen noch immer nicht von ihrer Kunst leben können. Auch legale Angebote, wie etwa Spotify u.a., können für die Künstler nicht ausreichende…
Beschluss des LG Berlin vom 18.09.2012 Az.: 15 O 455/12
Die Nimrod Rechtsanwälte konnten im Auftrag der Firma Astragon die Unterlassungsansprüche gegen einen Filesharer durchsetzen. Das Gericht bestätigte im Rahmen dieses Verfahrens, die Zuverlässigkeit der Datenermittlung.Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 30.000,00€ an.
Beschluss des LG Berlin vom 14.09.2012 Az.: 15 O 447/12
In einem Beschluss des LG Berlin hat die Kammer bestätigt, dass die Rondomedia Marketing und Vertriebs GmbH die Rechte an dem Werk “Scania Truck Driving Simulator” inne hält. Bestätigt wurde zudem die Zuverlässigkeit der Datenermittlung sowie der von den Nimrod Rechtsanwälten angenommene Gegenstandswert: 30.000,00€.
AG Charlottenburg, Urteil vom 24.08.2012, Az.: 224 C 392/12
Das AG Charlottenburg hat die Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte bestätigt. Danach besteht Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00€; § 97a Abs. 2 UrhG ist nicht anzuwenden. Weiterhin konnte die Mandantin einen Schadensersatz in Höhe von 500,00€ erstreiten.
Beschluss des LG Berlin vom 10.08.2012 Az.: 15 O 347/12
Die Nimrod Rechtsanwälte konnten im Auftrag der Firma Astragon die Unterlassungsansprüche gegen einen Filesharer durchsetzen. Das Gericht bestätigte im Rahmen dieses Verfahrens, die Zuverlässigkeit der Datenermittlung.Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 30.000,00€ an.
Berufungsurteil des LG Frankfurt am Main- § 32 ZPO ist auf Filesharingfälle anzuwenden
Im Rahmen einer Berufung gegen ein Urteil des AG FFM hat das LG FFM bestätigt, dass in Filesharingfällen § 32 ZPO anzuwenden ist. Das hat zur Folge, dass die Rechtsdurchsetzung an einem Gericht der Wahl des Verletzten erfolgen kann. Das AG lehnte diese Rechtsauffassung, wie sich nun herausstellte, ab.
STEFAN VENTRONI zur Kulturflatrate und den Thesen der Piratenpartei
In einem äußerst lesenswerten Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 11.05.2012 geht Dr. Stefan Ventroni, Lehrbeauftragter für Urheber- und Medienrecht, an der Universität München, auf die wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Grundzüge des Filesharings ein und erklärt, warum die Thesen der Piratenpartei unhaltbar sind. Diesen Artikel finden Sie HIER