Allgemein

BGH, Beschluss vom 15.05.2014, Az.: I ZB 13/14 Recht: Computerspiel Titel: DEUS EX

Der BGH hat durch Beschluss jüngst festgestellt, dass die Gerichts-, Anwalt- und Providerkosten der Verfahren nach § 101a UrhG auf den jeweiligen Täter im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens eines nachfolgenden Rechtsstreits umlegbar sind. Der Höhe nach bewegen sich diese Kosten in Bereicht von 203,50€ (LG München) bis hin zu 400,00€ pro Titel für die Gerichtskosten, etwa…

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26. Oct 2014

AG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 15.09.2014, Az.: 3b C 470/14 Recht: Computerspiel Titel: nicht bekannt

Die Kollegen von RKA Rechtsanwälte konnten ein bemerkenswertes Urteil erstreiten. Der Rechtsverletzer wurde zur Zahlung von 500,00€ vorgerichtlicher Anwaltskosten und 400,00€ Schadensersatz verurteilt. Das Urteil ist bemerkenswert, da das Gericht, wohl zutreffend, von einer sekundären Darlegungslast welcher der Rechtsverletzer zu entsprechen hat. Dazu das Gericht: Weiterhin gibt das Gericht dem Abgemahnten, in richtiger Anwendung der…

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26. Oct 2014

Urteil des AG Frankenthal vom 30.06.2014, Az.: 3b C 228/14

Das Amtsgericht Frankenthal bestätigte die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte umfassend und verurteilte einen Filesharer zu Schadensersatz in Höhe von 510,00€ und Freistellung von den Kosten der Abmahnung in Höhe von 755,80€. Letzteres entspricht einer 1,3 Gebühr VV RVG Nr. 2300 aus 15.000,00€. Bemerkenswert ist das Urteil auch, da das Gericht von einem gegen den Abgemahnten…

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08. Oct 2014

Beschluss des LG Berlin vom 02.09.2014, Az.: 15 O 374/14

Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte einen Internutzer überführen, der in einem Forum durch ihn erstellte Sharehoster Links verbreitet und dadurch das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützer Inhalte eines namhaften Software Publishers verletzte. Für jedes Spiel wurde ein Gegenstandswert von 20.000,00€ angenommen. Der Beschluss ist hier abrufbar.  

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05. Sep 2014

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.05.2014, Az.: 29 C 984/14 (44)

In einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main bestätigte das Amtsgericht Frankfurt (Main) die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte umfassend und verurteilte den Filesharer zu Schadensersatz in Höhe von 510,00€ und Freistellung von den Kosten der Abmahnung in Höhe von 1005,40€. Letzteres entspricht einer 1,3 Gebühr VV RVG Nr. 2300 aus 30.000,00€. Das Urteil ist hier…

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17. Jun 2014

Urteil des AG München vom 21.05.2014, Az.: 142 C 20295/14

In einem Urteil des AG München hat das Gericht wesentliche Punkte erneut klargestellt: Ein Schadensersatz wird in Filesharing Fällen nicht unter 500,00€ betragen. Filesharing ist kein Streaming, so dass der § 44a UrhG keine Anwendung findet. Das Gericht stimmt damit i.E. der Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte (Bockslaff, IPRB 2014, 69) zu. Ferner finden sich in…

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28. May 2014

StA, Einstellung eines Strafverfahrens

Die Staatsanwaltschaft Hof hat gegen einen Filesharer ein Verfahren nach § 106 UrhG unter Auflagen eingestellt. Nachdem der Täter eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme seines Computers erdulden musste, wurde das Strafverfahren gegen 40 Sozialstunden eingestellt. Die Mitteilung ist hier zu finden.

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22. Apr 2014

Urteil des AG Hamburg vom 21.02.2014, Az.: 18b C 42/14

In einem durchaus interessanten Urteil des AG Hamburg konnten die NIMROD RECHTSANWÄLTE erfolgreich darlegen, dass die Weitergabe eines Fotos rechtswidrig ist. Die beklagte Zeitung hatte das fragliche Bild nicht mit einem sog. (C) Vermerk versehen. Die NIMROD RECHTSANWÄLTE argumentierten  mit dem BGH, dass der Beklagten eine Prüf- und Sorgfaltspflicht habe. Sie müsse prüfen, wem die Urheberpersönlichkeitsrechte…

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28. Feb 2014

Beschluss des LG Berlin vom 03.07.2013 Az.: 16 O 16/13

In einem Ordnungsmittelbeschluss hat das LG Berlin festgestellt, dass ein Ordnungsmittel von 500,00€ zu verhängen ist, wenn nach der Zustellung einer einstweiligen Verfügung, aber vor der später erfolgten Abgabe einer Unterlassungserklärung angemessen sind. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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13. Jul 2013

Urteil des LG Köln, vom 30.01.2013, Az.: 28 O 383/12

Das Landgericht Köln hat sich in einem sehr wegweisenden Urteil zu den Anforderungen der sekundären Darlegungslast nach den durch das BGH Urteil “Sommer unseres Lebens” geäußert. Das Gericht stellte fest: “Nach der Entscheidung BGH I ZR 121/08 v. 12.05.2010 – Sommer unseres Lebens – besteht die tatsächliche Vermutung dafür, daß diejenige Person, der die IP-Adresse…

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14. Jun 2013