Beschluss des LG Berlin vom 03.07.2013 Az.: 16 O 16/13

In einem Ordnungsmittelbeschluss hat das LG Berlin festgestellt, dass ein Ordnungsmittel von 500,00€ zu verhängen ist, wenn nach der Zustellung einer einstweiligen Verfügung, aber vor der später erfolgten Abgabe einer Unterlassungserklärung angemessen sind. Der Beschluss ist hier abrufbar.