AG Charlottenburg- Haftung eines Hotels für Urheberrechtsverletzung der Gäste (Urteil vom 22.06.2017, Az.: 210 C 18/17)

Das AG Charlottenburg verurteilte ein Hotel zur: Freistellung der Klägerin von Anwaltskosten in Höhe von 281,30€ und zur Zahlung von 1.300,00€ Schadensersatz. Das Gericht begründete seine Entscheidung im Wesentlichen mit unzureichenden internen Nachforschungen des Beklagten. Dieser sei “aufgrund der sekundären Darlegungslast […] verpflichtet, “im Rahmen des Zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse…

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