UWG: LG Hamburg Beschluss v. 01.08.2016, Az.: 315 O 242/16 – Gegenstandswert fehlerhafter Datenschutzerklärung liegt bei 10.000,00 EUR

Die Rechtsauffassung von NIMROD Rechtsanwälte wird vom Landgericht Hamburg bestätigt. Die Kammer erlässt antragsgemäß eine Verfügung zugunsten einer Mandantin von …