Safe-Harbor Urteil: Die ersten Datenschutzbehörden werden tätig und prüfen Ermittlungen gegen nationale Unternehmen

Einem Bericht des SWR zufolge hat der Rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann die 120 größten Unternehmen im Land aufgefordert über die Datenübermittlung in die USA Auskunft zu erteilen. Sie müssen darlegen, wie sie die Daten in den USA schützen wollen. Die Unternehmen die weiterhin personenbezogene Daten in die USA übermitteln wollen, müssen sich das nun vom Datenschutzbeauftragten genehmigen lassen.

Betroffene Unternehmen sind unter anderem BASF, der Automobilzulieferer Stabilus, Opel oder die Pharmafirma Boehringer Ingelheim. Ebenfalls angeschrieben wurden auch verschiedene Kliniken, Banken, die Bitburger Braugruppe sowie die Medienhäuser wie ZDF und SWR.

Auch der Hamburgische Datenschutzbeauftrage hat kürzlich ein Informationsschreiben zum Vorgehen nach dem Safe-Harbor Urteil veröffentlicht. Darin wird angekündigt, dass im November 2015 Unternehmen identifiziert werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Daten in die USA übermitteln. Ab Dezember 2015 werden diese Unternehmen dann kontaktiert und ebenfalls um Auskunft gebeten, ob tatsächlich Daten in die USA übermittelt werden. Ab Februar 2015 werden dann bei rechtswidriger Übermittlung rechtliche Schritte zur Durchsetzung des Urteil ergriffen.

Sollten Daten unzulässig in die Staaten übermittelt werden, drohen gemäß Bundesdatenschutzgesetz empfindliche Bußgelder bis zu 300.000 €.

Die Datenschutzkonferenz sowie die Art. 29 Gruppe hatten erst kürzlich zu den Folgen des Safe-Harbor Urteil Stellung bezogen