Erneuter Paukenschlag des EuGH: Wer eine Facebook Fanpage betreibt, die einen “Gefällt mir” button enthält, kann sog. gemeinsamer Verantwortlicher sein

1.      Die Art. 22 bis 24 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es Verbänden zur Wahrung von Verbraucherinteressen erlaubt, gegen den mutmaßlichen Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten Klage zu erheben, nicht entgegenstehen.

2.      Der Betreiber einer Website wie die Fashion ID GmbH & Co. KG, der in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, kann als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46 angesehen werden. Diese Verantwortlichkeit ist jedoch auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten beschränkt, für den bzw. für die er tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet, d. h. das Erheben der in Rede stehenden Daten und deren Weitergabe durch Übermittlung.

3.      In einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, in der der Betreiber einer Website in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, ist es erforderlich, dass der Betreiber und der Anbieter mit diesen Verarbeitungsvorgängen jeweils ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 wahrnehmen, damit diese Vorgänge für jeden Einzelnen von ihnen gerechtfertigt sind.

4.      Art. 2 Buchst. h und Art. 7 Buchst. a der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der der Betreiber einer Website in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, die nach diesen Vorschriften zu erklärende Einwilligung von dem Betreiber nur in Bezug auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuholen ist, für den bzw. für die dieser Betreiber tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet. Darüber hinaus ist Art. 10 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass in einer solchen Situation auch die in dieser Bestimmung vorgesehene Informationspflicht den Betreiber trifft, wobei dieser die betroffene Person jedoch nur in Bezug auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten informieren muss, für den bzw. für die dieser Betreiber tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet.

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Paukenschlag aus Tübingen- Rechtswidrigkeit der GEZ Beiträge, mit guten Argumenten

Das LG Tübingen hat in einem Vollstreckungsverfahren das der SWR gegen  Rundfunknutzer betrieb die Vollstreckung ausgesetzt und dem EuGH folgende Fragen gestellt: Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist das nationale baden-württembergische Gesetz vom 18.10.2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RdFunkBeitrStVBW) vom´17. Dezember 2010, zuletzt geändert durch…

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Safe-Harbor Urteil: Die ersten Datenschutzbehörden werden tätig und prüfen Ermittlungen gegen nationale Unternehmen

Einem Bericht des SWR zufolge hat der Rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann die 120 größten Unternehmen im Land aufgefordert über die Datenübermittlung in die USA Auskunft zu erteilen. Sie müssen darlegen, wie sie die Daten in den USA schützen wollen. Die Unternehmen die weiterhin personenbezogene Daten in die USA übermitteln wollen, müssen sich das nun vom…

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BGH stellt fest: Werbung für Erwerb eines Plagiats ist eine Urheberrechtsverletzung – BGH: Urteile vom 5. November 2015 – I ZR 91/11, I ZR 76/11, I ZR 88/13

Nach einer Vorlage zum EUGH hält nun auch der BGH inländische Werbung für den Erwerb eines ausländisch hergestellten Plagiats für eine Urheberrechtsverletzung. Rechteinhaber können sich nun effizient vor deutschen Gerichten zur Wehr setzen. Falls Ihr Produkt im Ausland plagiiert und in Deutschland beworben wird, können Sie uns gerne ansprechen. Wir übernehmen für Sie die Durchsetzung…

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EuGH Safe Harbor Urteil: Stellungnahme der Art. 29-Gruppe sowie Positionspapier der Datenschutzkonferenz

Nach dem Urteil des EuGH vom 06.10.2015 (Az.: C-362/14) in dem das Safe Harbor Abkommen für ungültig erklärt wurde beziehen nun sowohl die Art 29-Gruppe als auch die Datenschutzkonferenz Stellung. Art. 29-Gruppe Die Art 29 Gruppe ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Komission in Sachen Datenschutz. Nachdem der EuGH das Safe-Harbor Abkommen für ungültig erklärt…

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Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erklärt Safe-Harbor Abkommen für ungültig

Der EuGH hat das Safe-Harbor Abkommen zwischen den USA und der Europäischen Union für ungültig erklärt. Die auf das Safe-Harbor-Abkommen gestützte Übermittlung personenbezogener Daten ist ab sofort nicht mehr zulässig. Verstöße hiergegen können von den zuständigen Datenschutzbehörden mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Eine Überprüfung bestehender Verträge, die sich auf Safe-Harbor stützen, sollte umgehend erfolgen. Gerne…

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