Beschluss des LG Saarbrücken vom 17.06.2015, Az.: 7 O 49/15

Nun hat auch das LG Saarbrücken die Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte bestätigt und beschloss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, dass die Firma Aerosoft aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Train Simulator 2015” ist. Das Gericht nahm eine Täterschaft an. Es setzte den Gegenstandswert auf 10.000,00€ fest. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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Beschluss des LG Erfurt vom 26.05.2015, Az.: 3 O 574/15

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Erfiurt bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte und untersagte einem Nutzer die urheberrechtliche relevante Nutzung des Computerspiels Landwirtschafts Simulator 2015. Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 30.000,00€ an. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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