LG Flensburg verurteilt Filesharer zu 6.000,00€ Vertragsstrafe

Nimrod Rechtsanwälte konnten erneuten vor dem LG Flensburg einen Sieg erringen und dadurch die Rechte ihrer Mandantschaft wahren. Sachverhalt: Im Jahre 2014 wurde der Beklagte wegen eines Spiels der Mandantschaft der Nimrod Rechtsanwälte abgemahnt. Er gab eine Unterlassungserklärung ab und meinte seinem Sohn, dem einzigen Mitnutzer des Anschlusses, die Nutzung nunmehr verboten zu haben. Die…

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Urteil des AG Saarbrücken vom 15.03.2017, Az.: 121 C 517/16 (09)

Wieder einmal wurde ein Rechtsverletzer zu Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten verurteilt. Insofern bestätigte das Gericht wieder einmal die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass zur Erfüllung der sekundären Darlegungslast folgendes vorzutragen ist: Wer sind die Zugangsberechtigten Personen? Wer kommt als Täter in Betracht. Entsprechende Nachforschungen anstellt. Hier hatten vier Personen…

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Urteil des AG Bochum vom 07.12.2016, Az.: 67 C 354/16

Auch das AG Bochum bestätigte die von den Nimrod Rechtsanwälten vertretene Rechtsauffassung und verurteilte einen Rechtsverletzer als Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung seines Sohnes! Es nahm für die Anwaltskosten einen Gegenstandswert von 10.000,00 € an. Den Schadensersatz bezifferte das Gericht antragsgemäß auf 600,00 €. Das Urteil ist hier abzurufen.

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Urteil des AG Koblenz vom 03.11.2016, Az.: 142 C 544/16

Das AG Koblenz hat die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte wieder einmal bestätigt und einen Filesharer zur Erstattung von Anwaltskosten von 1.099,00€ und Zahlung von 510,00€ Schadensersatz verurteilt, weil dieser das Computerspiel LAndwirtschaft Simulator 2013 in einer Tauschbörse anbot. Das Gericht schreibt insbesondere: “Diese Vermutung hat der Beklagte nicht ausreichend erschüttert. Eine die tatsächliche Vermutung der…

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Filesharing: Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 29.09.2016, Az.: 4 O 253/16

Das Landgericht Bielefeld bestätigt erneut die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Antragsgemäß erließ des Gericht eine einstweilige Verfügung und Verbot dem Antragsgegner die Verbreitung eines Computerspiels in Tauschbörsen. Das LG setzt den Streitwert wiederholt auf 30.000,00 € fest und bestätigt damit die eigene Rechtsprechung zum Gegenstandswert von Abmahnungen bei Computerspielen. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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Filesharing: Beschluss LG Köln, vom 25.01.2016, Az.: 14 O 179/15 Haftung des Anschlussinhabers auf Unterlassung

Das LG Köln bestätigt die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. In der vorliegenden Unterlassungsklage entschied das Gericht zunächst über den PKH-Antrag der Beklagten durch Beschluss. Dieser wurde zwar bewilligt, allerdings nur, die Klageforderung einen Betrag in Höhe von 984,60 € übersteigt. Die Kammer begründet diesen Beschluss mit der Feststellung, dass die streitgegenständlichen Rechtsverletzungen vom Anschluss der Antragsgegnerin…

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AG Landshut, Urteil vom 06.11.2015, Az.: 10 C 911/15

Das AG Landshut bestätigt die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Das Gericht führt  aus, dass das pauschale Vorbringen des Beklagten, weitere Familienangehörige hätten grundsätzlich auch Zugriff auf den Internetanschluss nicht ausreichend ist, um der sekundären Darlegungslast Genüge zu tun. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast  ist der Beklagte gehalten, im familiären Bereich Nachforschungen anzustellen, wer zum streitigen…

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LG Hamburg Beschluss v. 27.10.2015, Az.: 308 O 64/15

Das LG Hamburg bestätigt die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Die Begründung der Kammer beinhaltet die von den NIMROD Rechtsanwälten schon immer vertretene Rechtsauffassung zu Streitwerten in sämtlichen relevanten Punkten. Ein Streitwert in Höhe von 30.000,00 € ist für ein Computerspiel angemessen. Das LG stellt zunächst fest, dass die Bemessung des Streitwertes unter umfassender Berücksichtigung des…

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AG Rostock Urteil vom 25.09.2015, Az.: 49 C 213/14

AG Rostock bestätigt Abmahnkosten in voller Höhe. Die NIMROD Rechtsanwälte konnten erneut Ihre Rechtsauffassung durchsetzen. Das AG Rostock verurteilte den Beklagten zur Freistellung der Klägerin von den Abmahnkosten in Höhe von 1.157,00 € sowie zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 510,00 €.  Das Gericht sah die Verstöße als erwiesen an und stellte insbesondere klar, dass…

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Beschluss des LG Erfurt vom 30.07.2015, Az.: 3 O 933/15

In einem Beschluss des LG Erfurt konnten sich die NIMROD Rechtsanwälte erneut durchsetzen. Sie konnten das Gericht davon überzeugen, dass ihre Mandantin, die Aerosoft aktivlegitimiert hinsichtlich des Titels “Train Simulator 2015” ist. Der Antragsgegner haftet aufgrund der hier vorliegenden besonderen Situation als Täter. Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 15.000,00€ an. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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