Filesharing: Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 29.09.2016, Az.: 4 O 253/16

Das Landgericht Bielefeld bestätigt erneut die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Antragsgemäß erließ des Gericht eine einstweilige Verfügung und Verbot dem Antragsgegner die Verbreitung eines Computerspiels in Tauschbörsen. Das LG setzt den Streitwert wiederholt auf 30.000,00 € fest und bestätigt damit die eigene Rechtsprechung zum Gegenstandswert von Abmahnungen bei Computerspielen.

Der Beschluss ist hier abrufbar.