Beschluss des LG Erfurt vom 26.05.2015, Az.: 3 O 574/15

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Erfiurt bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte und untersagte einem Nutzer die urheberrechtliche relevante Nutzung des Computerspiels Landwirtschafts Simulator 2015. Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 30.000,00€ an. Der Beschluss ist hier abrufbar.