Der Mandant der Nimrod Rechtsanwälte musste feststellen, dass eines seiner Fotos auf einer Webseite verwendet wurde. Dabei wurde sein Name nicht genannt. Die Webseite wird von einer schweizer AG betrieben. Diese reahierte nicht auf die Abmahnung,. so dass die Rechte im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden mussten.
OLG Celle, Beschluss v. 09.11.2015 – Az.: 13 U 95/15 – Bundesland haftet für Urheberrechtsverletzungen eines Lehrers auf der schuleigenen Internetseite
Bundesland haftet für Urheberrechtsverletzungen an einem Foto eines Lehrers auf der schuleigenen Internetseite Ein Lehrer eines Gymnasiums in Niedersachsen hat …