Fotografie

Bilderklau- wieder einmal Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte bei der Durchsetzung von Rechten eines Fotografen

Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte die Rechte eines Fotografen durchsetzen. Was war geschehen? Die Gegnerin nutzte ein Foto ohne Lizenz und ohne Angabe des Namens des Fotografen. Nimrod Rechtsanwälte mahnten die Gegnerin ab. Diese entfernte das Foto ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung. Auf den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung hin, erkannte die Gegnerin den Antrag…

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08. Jun 2023

Wieder einmal Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte: erneuter Beschluss des LG Hamburg

Ein bekannter Fotograf beauftragte die Nimrod Rechtsanwälte mit der Durchsetzung der Rechte an einem seiner Fotos. Es ging um die Verwendung eines Fotos ohne Rechte und ohne Nennung des Namens.

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25. Jan 2023

Nimrod schaffen weitere Rechtssicherheit für Urheber

Wieder einmal meinte eine Gesellschaft, auf eine Abmahnung nicht regieren zu müssen. In der Abmahnung wurde die Nutzung eines Fotos ohne erforderliche Lizenz und ohne zwingende Angabe des Urhebers an dem Foto (!) moniert. Der Gegner reagierte nicht.

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09. Jun 2022

Weiterer Erfolg in Sachen Bilderklau

Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte die Rechte Ihres Mandanten vor dem Landgericht Berlin zu dem Az.:  15 O 177/22 durchsetzen. Der Mandant ist namhafter Fotograf. Sachverhalt: Nachdem die Antragsgegner einer Abmahnung erhielten, auf die sie nicht reagierten, beantragten die Nimrod Rechtsanwälte gegen den Antragsgegner eine einstweilige Verfügung. Diese wurde vollumfänglich erlassen. Das Gericht beschloss dem…

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06. May 2022

Fotoklau: erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte

Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte die Rechte Ihres Mandanten vor dem Landgericht Berlin durchsetzen. Der Mandant ist namhafter Fotograf. Sachverhalt: Nachdem die Antragsgegner einer Abmahnung erhielten, auf die sie nicht reagierten, beantragten die Nimrod Rechtsanwälte gegen den Antragsgegner eine einstweilige Verfügung. Diese wurde vollumfänglich erlassen. Das Gericht beschloss dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Verfügung…

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06. May 2022

Weiterer Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte- Ordnungsgeld gegen unberechtigte Nutzer

Das LG Hamburg bestätigt, dass eine öffentliche Zugänglichmachung auch vorliegt, wenn die verletzende URL lang ist, hier 87 Stellen.

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12. Jan 2021

Nimrod setzt Rechte von Fotografen in der Schweiz durch

Der Mandant der Nimrod Rechtsanwälte musste feststellen, dass eines seiner Fotos auf einer Webseite verwendet wurde. Dabei wurde sein Name nicht genannt. Die Webseite wird von einer schweizer AG betrieben. Diese reahierte nicht auf die Abmahnung,. so dass die Rechte im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden mussten.

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24. Feb 2020

Selbstevaluation- Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen veröffentlicht Fragebogen

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat einen Kriterienkatalog zur Querschnittsprüfung in der Wirtschaft 2018/ 19 veröffentlicht. Mit diesem Dokument können Unternehmen den Stand ihrer datenschutzrechtlichen Organisation überprüfen. Das Dokument zeigt ebenfalls, welche Schwerpunkte die Behörden im Rahmen ihrer Prüfung setzen dürften. Sie können das Dokument auf der Seite der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen…

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12. Aug 2019

Umfrage zur Relevanz der MFM Honorartabelle

In der Vielzahl von Fällen um die rechtswidrige Verwendung von Fotografienm geht es um die MFM- Honorartabelle, um den Wert des Schadensersatzes zu bestimmen. Der BGH hat in seinem Urteil vom 13.09.2018, Az.: I ZR 187/17 angenommen, die Tabelle sei nur für professionelle Fotografen anzuwenden. Er schreibt: “Zutreffend hat das Berufungsgericht eine Berechnung des nach…

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29. Jul 2019

Erneuter Paukenschlag des EuGH: Wer eine Facebook Fanpage betreibt, die einen “Gefällt mir” button enthält, kann sog. gemeinsamer Verantwortlicher sein

1.      Die Art. 22 bis 24 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es Verbänden zur Wahrung von Verbraucherinteressen erlaubt, gegen den mutmaßlichen Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten Klage zu erheben, nicht entgegenstehen.

2.      Der Betreiber einer Website wie die Fashion ID GmbH & Co. KG, der in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, kann als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46 angesehen werden. Diese Verantwortlichkeit ist jedoch auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten beschränkt, für den bzw. für die er tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet, d. h. das Erheben der in Rede stehenden Daten und deren Weitergabe durch Übermittlung.

3.      In einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, in der der Betreiber einer Website in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, ist es erforderlich, dass der Betreiber und der Anbieter mit diesen Verarbeitungsvorgängen jeweils ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 wahrnehmen, damit diese Vorgänge für jeden Einzelnen von ihnen gerechtfertigt sind.

4.      Art. 2 Buchst. h und Art. 7 Buchst. a der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der der Betreiber einer Website in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, die nach diesen Vorschriften zu erklärende Einwilligung von dem Betreiber nur in Bezug auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuholen ist, für den bzw. für die dieser Betreiber tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet. Darüber hinaus ist Art. 10 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass in einer solchen Situation auch die in dieser Bestimmung vorgesehene Informationspflicht den Betreiber trifft, wobei dieser die betroffene Person jedoch nur in Bezug auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten informieren muss, für den bzw. für die dieser Betreiber tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet.

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29. Jul 2019