Bilderklau- wieder einmal Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte bei der Durchsetzung von Rechten eines Fotografen
Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte die Rechte eines Fotografen durchsetzen.
Was war geschehen?
Die Gegnerin nutzte ein Foto ohne Lizenz und ohne Angabe des Namens des Fotografen. Nimrod Rechtsanwälte mahnten die Gegnerin ab. Diese entfernte das Foto ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung. Auf den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung hin, erkannte die Gegnerin den Antrag an und meinte, die Mandanten der Nimrod Rechtsanwälte habe die Kosten zu tragen, schließlich habe sie den Antrag anerkannt und sie habe die Abmahnung nicht erhalten.
Die Abmahnung wurde indes, wie immer, per Post und vorab per EMail versandt. Das LG Hamburg legte der Gegnerin die Kosten auf, da die Gegnerin den nicht Erhalt der Abmahnung nicht hinreichend bestreiten konnte. Das LG Hamburg im einzelnen:
Dies führt indes nicht zu einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast, sondern allenfalls zu einer sekundären Darlegungslast des Klägers.
Der Beklagte kann sich zunächst auf die schlichte Behauptung der negativen Tatsache Abmahnschreiben sei ihm nicht zugegangen – beschränken. Nach dem auch im Prozessrecht gültigen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ist der Kläger ausnahmsweise verpflichtet, dem einfachen Bestreiten mit eigenem qualifizierten Vortrag entgegenzutreten. Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass der Kläger die für einen substantiierten Vortrag notwendigen Informationen im Allgemeinen besitzt oder sich diese jedenfalls leichter beschaffen kann als die darlegungspflichtige Partei. Im Anschluss daran muss jedoch die Darlegungspflichtige Partei ihren Vortrag konkretisieren und detailliert -gegebenenfalls unter Beweisantritt – auf das Bestreiten der Gegenpartei eingehen (vgl. BGHZ 100, 190, 195; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1996, 62;Musielak/Stadler aaO § 138 Rdn. 10).
Auf den Zugang des Abmahnschreibens bezogen bedeutet dies, dass der Kläger gehalten ist, die genauen Umstände der Absendung vorzutragen und gegebenenfalls unter Beweis zu stellen. Eine weitergehende Verpflichtung des Klägers – etwa dahingehend, dass er besondere Versendungsformen zu wählen habe, die einen Nachweis des Zugangs ermöglichten – kann aufgrund der sekundären Darlegungslast dagegen nicht begründet werden.
Damit wird dem Beklagten keine unzumutbare Belastung aufgebürdet. Er hat die Möglichkeit, die Tatsache, aus der sich ergibt, dass er keinen Anlass zur Klage gegeben hat – etwa den Umstand, dass ihm kein Abmahnschreiben des Klägers zugegangen ist Büropersonal – unter Beweis zu stellen. Gelingt dem Beklagten dieser Beweis (§ 286 ZPO), ist grundsätzlich Raum für eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten (§ 93 ZPO). Denn das Risiko, dass ein abgesandtes Abmahnschreiben auf dem Postweg verlorengegangen ist, trägt grundsätzlich der Kläger. An den Nachweis der negativen Tatsache dürfen auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Denn ein Missbrauch ist nicht nur auf Seiten des Beklagten denkbar, der zu Unrecht den Zugang einer Abmahnung bestreitet; er ist auch auf Seiten des Klägers nicht auszuschließen, der wahrheitswidrig die Absendung einer Abmahnung behauptet. Der Kläger wiederum kann das Risiko, dass dem Beklagten der Nachweis des fehlenden Zugangs eines vorprozessualen Abmahnschreibens gelingt, dadurch verringern, dass er eine besondere Versandform – beispielsweise Einschreiben mit Rückschein – wählt oder in Eilfällen das Abmahnschreiben mit einfacher Post und parallel dazu noch per Telefax und/oder E-Mail übermittelt. Steht fest, dass die Abmahnung als Brief, als Telefax und als E-Mail abgesandt worden ist, erscheint das Bestreiten des Zugangs von vornherein in einem wenig glaubhaften Licht (§ 286 ZPO).
Nun muss die Gegnerin die Kosten der Abmahnung, den Schadensersatz und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Erneut zeigt sich, dass eine Einigung immer sinnvoll ist. Es zeigt sich auch, dass spezialisierte Anwälte, wie die Nimrod Rechtsanwälte, bei Bilderklau optimale Ergebnisse erzielen können.
Sprechen Sie uns an.
Den Beschluss, können Sie hier einsehen.
Cannabis Gesetz- KCanG soll vor dem Inkrafttreten der Regeln zu den Cannabis Clubs wieder reformiert werden
Die Bundesregierung scheint offenbar Angst vor der durch das KCanG geöffnete Tür zu haben. Sie möchte das Gesetz vor dem Inkrafttreten der Änderungen wieder ändern. Die neuen Regeln dürften das Gründen und Betreiben von Clubs weiter…
Das neue Cannabisgesetz
Nimrod Rechtsanwälte teilen die Freude über die Verabschiedung des Cannabisgesetzes. Der Weg ist unfrei für kontrollierten legalen Anbau von Cannabis in Deutschland. Auch dürfte sich der Markt für medizinisches Cannabis signifikant entwickeln, da die würden zur…
LG Köln zur urheberrechtlichen Haftung ausländischer Webseite- es stellt fest:
1. Zur vorliegend zu bejahenden Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts auf den Fall einer öffentlichen Zugänglichmachung von Lichtbildern auf der Webseite eines italienischen Unternehmens. 2. Zur Berechnung lizenzanalogen Schadensersatzes in einem solchen “Auslandsfall”, insbesondere Vornahme eines Abzugs wegen…
Aktuellste Fassung des KCanG veröffentlicht
Nimrod Rechtsanwälte stellen hier das die aktuelle Fassung des KCanG zur Vefügung, sowie eine englische und französische Fassung zur Verfügung: KCanG- deutsch KCanG- english KCanG- francais
Age labeling for all games on Steam
All games on Steam, including existing games, require age labelling for Germany. In Germany, games may only be sold on Steam if they have either passed the integrated age rating process of the sales platform or…
Gutachter der KJM zur Nutzung von Games von Kindern- können Games das Kindeswohl gefährden?
Die Kommission für den Jugendmedienschutz hat jüngst ein Gutachten zu der Frage beauftragt, ob Games für Kinder bei übermäßigem Gebrauch gefährlich sein können. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis: “Die Gestaltungsmittel der Spiele stehen in mehreren…
Die Mähr der Betriebsgesellschaft nach dem KCanG, dem kommenden Cannabis Gesetz
Häufig stellen wir bei Expertenberatung angeblich renommierter Cannabis-Anwälte fest, dass diese Anbauvereinigungen nach dem KCanG empfehlen, Betriebsgesellschaften zu gründen. Doch was sind Betriebsgesellschaften? Der Begriff der wird wie folgt definiert: Die Betriebsgesellschaft ist verantwortlich für das…
CanG- wie geht es weiter?
Nachdem das CanG mit großer Mehrheit vom Bundestag verabschiedet wurde, gibt es Gerüchte, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einschalten könnte. Wie würde dieser Prozess ablaufen? Der Bundesrat hat drei Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob der Vermittlungsausschuss einberufen wird. Die nächste Sitzung ist für den 22. März 2024 geplant, vorausgesetzt, dass das CanG bis zum 1. März zugestellt wird. Im Bundesrat ist keine Mehrheit erforderlich, um das CanG zu billigen. Wenn der Vermittlungsausschuss nicht einberufen wird, wird das CanG automatisch verabschiedet. Bei der Abstimmung im Bundesrat kann der Vermittlungsausschuss mit einfacher Mehrheit einberufen werden, was 35 von 69 Stimmen entspricht. Enthaltungen zählen als “Nein”- Stimmen. Die Parteien, die im Bundestag für das CanG gestimmt haben (SPD, Grüne, Linke, FDP), halten zusammen 45 der 69 Sitze im Bundesrat. Die restlichen 24 Sitze entfallen auf CDU, CSU und Freie Wähler. Die Abstimmung erfolgt nicht durch einzelne Politiker, sondern durch die Bundesländer. Es ist also wichtig, welche Parteien in den jeweiligen Bundesländern koalieren. Es ist schwer vorherzusagen, ob der Vermittlungsausschuss einberufen wird, aber in dieser Legislaturperiode wurden zu vier Gesetzen Vermittlungsausschüsse eingesetzt. Der Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, aber er soll innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen werden. Ein Vermittlungsausschuss könnte zusätzliche Kosten und Zeit verursachen und wäre kurz vor der nächsten Bundestagswahl eine politische Gelegenheit für den CDU-Wahlkampf.
Das Cannabisgesetz, oder auch CanG, Chancen für Unternehmer
Der Gesetzgeber hat jüngst das Cannabisgesetz beschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Ab dem 01.07.2024 können Cannabis Clubs dann Anträge stellen und Ihren Mitgliedern angebautes Cannabis anbieten. Nimrod Rechtsanwälte stehen mit Ihrer Erfahrung aus...
Titel: Die Hintergründe des Urheberstrafrechts: Eine umfassende Analyse für Kreative und Rechteinhaber
Einleitung:Das Urheberstrafrecht bildet eine entscheidende Grundlage zum Schutz geistigen Eigentums. In diesem Beitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf § 106 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und beleuchten, wie vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt werden können. Verständlich und praxisnah…