Fotografie
Weiterer Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte- Ordnungsgeld gegen unberechtigte Nutzer
Das LG Hamburg bestätigt, dass eine öffentliche Zugänglichmachung auch vorliegt, wenn die verletzende URL lang ist, hier 87 Stellen.
Nimrod setzt Rechte von Fotografen in der Schweiz durch
Der Mandant der Nimrod Rechtsanwälte musste feststellen, dass eines seiner Fotos auf einer Webseite verwendet wurde. Dabei wurde sein Name nicht genannt. Die Webseite wird von einer schweizer AG betrieben. Diese reahierte nicht auf die Abmahnung,. so dass die Rechte im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden mussten.
Selbstevaluation- Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen veröffentlicht Fragebogen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat einen Kriterienkatalog zur Querschnittsprüfung in der Wirtschaft 2018/ 19 veröffentlicht. Mit diesem Dokument können Unternehmen den Stand ihrer datenschutzrechtlichen Organisation überprüfen. Das Dokument zeigt ebenfalls, welche Schwerpunkte die Behörden im Rahmen ihrer Prüfung setzen dürften. Sie können das Dokument auf der Seite der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen…
Umfrage zur Relevanz der MFM Honorartabelle
In der Vielzahl von Fällen um die rechtswidrige Verwendung von Fotografienm geht es um die MFM- Honorartabelle, um den Wert des Schadensersatzes zu bestimmen. Der BGH hat in seinem Urteil vom 13.09.2018, Az.: I ZR 187/17 angenommen, die Tabelle sei nur für professionelle Fotografen anzuwenden. Er schreibt: “Zutreffend hat das Berufungsgericht eine Berechnung des nach…
Erneuter Paukenschlag des EuGH: Wer eine Facebook Fanpage betreibt, die einen “Gefällt mir” button enthält, kann sog. gemeinsamer Verantwortlicher sein
1. Die Art. 22 bis 24 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es Verbänden zur Wahrung von Verbraucherinteressen erlaubt, gegen den mutmaßlichen Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten Klage zu erheben, nicht entgegenstehen.
2. Der Betreiber einer Website wie die Fashion ID GmbH & Co. KG, der in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, kann als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46 angesehen werden. Diese Verantwortlichkeit ist jedoch auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten beschränkt, für den bzw. für die er tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet, d. h. das Erheben der in Rede stehenden Daten und deren Weitergabe durch Übermittlung.
3. In einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, in der der Betreiber einer Website in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, ist es erforderlich, dass der Betreiber und der Anbieter mit diesen Verarbeitungsvorgängen jeweils ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 wahrnehmen, damit diese Vorgänge für jeden Einzelnen von ihnen gerechtfertigt sind.
4. Art. 2 Buchst. h und Art. 7 Buchst. a der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der der Betreiber einer Website in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, die nach diesen Vorschriften zu erklärende Einwilligung von dem Betreiber nur in Bezug auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuholen ist, für den bzw. für die dieser Betreiber tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet. Darüber hinaus ist Art. 10 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass in einer solchen Situation auch die in dieser Bestimmung vorgesehene Informationspflicht den Betreiber trifft, wobei dieser die betroffene Person jedoch nur in Bezug auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten informieren muss, für den bzw. für die dieser Betreiber tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet.
OLG Hamburg bestätigt: Datenschutzverstöße sind abmahnfähig
Ein weiteres Gericht hat eine aktuell eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob Verstöße gegen Datenschutzvorschriften von Wettbewerben abgemahnt werden können. Zuvor hatten das LG Bochum und das LG Würzburg hier sehr unterschiedliche Standpunkte Vertreten. Während die Würzburger Richter eine auf Datenschutz gestützte einstweilige Verfügung erlassen haben, wurde ein ähnlicher Antrag in Bochum ablehnt wurde….
Landgericht Berlin, Beschluss vom 25.09.2018, Az. 15 O 409/18
Die NIMROD Rechtsanwälte haben erneut erfolgreich die Rechte einer Fotografin durchgesetzt, deren Bild unberechtigt zu Werbezwecken im Internet genutzt wurde. Den Beschluss des Landgerichts Berlin finden Sie hier.
Kinderbilder schwärzen in Abschiedsalben? DSGVO verunsichert Eltern und Erzieher und führt zu erstaunlichen Ergebnissen
Die DSGVO sorgt auch weiterhin für Verunsicherung. In den Medien war diese Woche ein besonders bizarrer Fall diskutiert worden. Eine Kita hatte an die Schulkinder des nächsten Jahres ein Erinnerungsfotobuch herausgegeben in dem die Gesichter aller anderen Kinder, außer des Empfängers, geschwärzt waren. Der Sinn eines Erinnerungsbuches, in dem nur die Betroffenen selbst und ansonsten…
Das KUG gilt auch unter der DSGVO fort
Die DSGVO sorgt bei vielen Fotografen für Verunsicherung. Vielfach ist diese jedoch nicht gerechtfertigt. Wesentliche Regelungen zur Einwilligung des Abgebildeten haben sich nicht verändert. So entschied so entschied auch das OLG Köln(Beschluss vom 18.06.2018, Az: 15 W 2718). Die Erlaubnistatbestände des Kunsturhebergesetzes wirken auch unter der Datenschutzgrundverordnung fort. Die Veröffentlichung von Fotografien, die zuvor nach…
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% statt 19% für Hochzeitsfotografen
Wie das FG Berlin- Brandenburg jüngst bestätigte, können Hochzeitsfotografen den ermäßigten Steuersatz von 7% statt 19% nicht für sich beanspruchen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit folgenden Argumenten: Die vom Kläger erbrachten, aus mehreren Einzeldienstleistungen (Fotoerstellung, Nachbearbeitung, Übertragung der Nutzungsrechte, etc.) bestehenden Leistungen als Hochzeits- und Portraitfotograf sind jeweils als einheitliche Leistung anzusehen und damit…