Filesharing: Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 29.09.2016, Az.: 4 O 253/16

Das Landgericht Bielefeld bestätigt erneut die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte. Antragsgemäß erließ des Gericht eine einstweilige Verfügung und Verbot dem Antragsgegner die Verbreitung eines Computerspiels in Tauschbörsen. Das LG setzt den Streitwert wiederholt auf 30.000,00 € fest und bestätigt damit die eigene Rechtsprechung zum Gegenstandswert von Abmahnungen bei Computerspielen. Der Beschluss ist hier abrufbar.

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Beschluss des LG Bielefeld vom 14.07.2015, Az.: 4 O 164/15

NIMROD Rechtsanwälte wurde abermals in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und konnte die Rechte der Astragon Sales & Services GmbH (vormals rondomedia) durchsetzen. Das LG Bielefeld folgt NIMROD Rechtsanwälte in seinem Beschluss antragsgemäß. Auch das LG Bielefeld hat – wie inzwischen viele andere Gerichte – den Streitwert antragsgemäß auf 30.000,00 € festgesetzt. Auch insoweit wurde die Rechtsauffassung…

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