Beschluss des LG Bielefeld vom 13.02.2015, Az.: 4 O 34/15

Das LG Bielefeld hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte bestätigt. Das Gericht nahm einen Gegenstandswert von 30.000,00€ an. Der Beschluss ist hier abrufbar.