Beschluss des LG Bielefeld vom 14.07.2015, Az.: 4 O 164/15

NIMROD Rechtsanwälte wurde abermals in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und konnte die Rechte der Astragon Sales & Services GmbH (vormals rondomedia) durchsetzen. Das LG Bielefeld folgt NIMROD Rechtsanwälte in seinem Beschluss antragsgemäß. Auch das LG Bielefeld hat – wie inzwischen viele andere Gerichte – den Streitwert antragsgemäß auf 30.000,00 € festgesetzt. Auch insoweit wurde die Rechtsauffassung von NIMROD Rechtsanwälte erneut bestätigt.

 

Der Beschluss ist hier abrufbar.