Presse
BGH, Beschluss vom 15.05.2014, Az.: I ZB 13/14 Recht: Computerspiel Titel: DEUS EX
Der BGH hat durch Beschluss jüngst festgestellt, dass die Gerichts-, Anwalt- und Providerkosten der Verfahren nach § 101a UrhG auf den jeweiligen Täter im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens eines nachfolgenden Rechtsstreits umlegbar sind. Der Höhe nach bewegen sich diese Kosten in Bereicht von 203,50€ (LG München) bis hin zu 400,00€ pro Titel für die Gerichtskosten, etwa…
ARD PlusMinus zum “Anti Abzock Gesetz”
Das Magazin PlusMinus hat in einem Bericht über die Schäden und Auswirkungen des “Anti Abzock Gesetzes” gesendet, der HIER abrufbar ist.
Urteil des AG Frankenthal vom 30.06.2014, Az.: 3b C 228/14
Das Amtsgericht Frankenthal bestätigte die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte umfassend und verurteilte einen Filesharer zu Schadensersatz in Höhe von 510,00€ und Freistellung von den Kosten der Abmahnung in Höhe von 755,80€. Letzteres entspricht einer 1,3 Gebühr VV RVG Nr. 2300 aus 15.000,00€. Bemerkenswert ist das Urteil auch, da das Gericht von einem gegen den Abgemahnten…
AG München, Urteil vom 28.03.2014, Az.: 158 C 15658/13
In einem bemerkenswerten Urteil hat sich das AG München ausführlich zu den Gegenstandswerten und Höhen von Schadenersatzansprüchen in Bezug auf Filesharing geäußert. Zudem hat die richtige Rechtsauffassung bestätigt, dass für Abmahnung, die vor Oktober 2013 ausgesprochen wurden, § 97a UrhG aF anzuwenden ist. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass für das Album von Jan Delay “Wir…
Bundesregierung zu illegalen Download
Die Bundesregierung hat in Ihrem Jugendmagazin “Schekker” die finanziellen Folgen eines illegalen Download aufgezeigt und die erheblichen Kosten dargelegt. Es zeigt sich, dass durch die Rückkehr zu den mittlerweile vielfältigen legalen Angeboten bzw. das Nutzes der angebotenen Vergleichsmöglichkeiten erheblichen Kosten gespart werden können. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung diese Folgen aufgezeigt hat und bedauern, dass…
AG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.05.2014, Az.: 29 C 984/14 (44)
In einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main bestätigte das Amtsgericht Frankfurt (Main) die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte umfassend und verurteilte den Filesharer zu Schadensersatz in Höhe von 510,00€ und Freistellung von den Kosten der Abmahnung in Höhe von 1005,40€. Letzteres entspricht einer 1,3 Gebühr VV RVG Nr. 2300 aus 30.000,00€. Das Urteil ist hier…
Beschluss des LG Köln vom 29.05.2014, Az.: 14 O 129/14
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren stellte das LG Köln fest, dass eine Unterlassungserklärung nach Hamburger Brauch im Falle der erneuten Rechtsverletzung nicht mehr ausreichend ist. Das Gericht folgte der Argumentation der Nimrod Rechtsanwälte, wonach im Falle der Verwirkung der Vertragsstrafe diese festzusetzen sei und, da der Unterlassungsanspruch neu entsteht, dieser nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung…
AG Hamburg, Urteil vom 27.05.2014, Az.: 25b 436/13- Anforderungen an die enthaftende Belehrung
Das AG Hamburg hat in diesem Urteil die Anforderungen an eine enthaftende Belehrung weiter konkretisiert. Diese setzt voraus, dass sich die Eltern über dasjenige bewußt sind, worüber sie belehren. Es reicht damit nicht darzustellen, dass eine Belehrung stattgefunden hat. Es ist auch ihr Inhalt vorzutragen. Das Amtsgericht verurteile zur Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert…
Urteil des AG München vom 21.05.2014, Az.: 142 C 20295/14
In einem Urteil des AG München hat das Gericht wesentliche Punkte erneut klargestellt: Ein Schadensersatz wird in Filesharing Fällen nicht unter 500,00€ betragen. Filesharing ist kein Streaming, so dass der § 44a UrhG keine Anwendung findet. Das Gericht stimmt damit i.E. der Rechtsauffassung der Nimrod Rechtsanwälte (Bockslaff, IPRB 2014, 69) zu. Ferner finden sich in…
Beschluss des LG Hamburg vom 22.05.2014, Az.: 310 O 163/14
In einen einstweiligen Verfügungsverfahren des LG Hamburg hat dieses festgestellt, dass Spielhallen und Internetcafés als Störer für Urheberrechtsverletzungen haften, wenn sie ihren Gästen Internet zur Verfügung stellen. Im einzelnen weißt das Gericht darauf hin, dass die Unternehmen ihren Gästen nicht dahingehend vertrauen durften, diese würden keine Rechtsverletzungen begehen. Als Gegenstandswert nahm das Gericht 30.000,00€ für…