Urteil des AG Frankenthal vom 30.06.2014, Az.: 3b C 228/14

Das Amtsgericht Frankenthal bestätigte die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte umfassend und verurteilte einen Filesharer zu Schadensersatz in Höhe von 510,00€ und Freistellung von den Kosten der Abmahnung in Höhe von 755,80€. Letzteres entspricht einer 1,3 Gebühr VV RVG Nr. 2300 aus 15.000,00€.

Bemerkenswert ist das Urteil auch, da das Gericht von einem gegen den Abgemahnten bestehenden ANSCHEINSBEWEIS sprich. Das Urteil ist hier abrufbar.