AG Hamburg, Urteil vom 27.05.2014, Az.: 25b 436/13- Anforderungen an die enthaftende Belehrung

Das AG Hamburg hat in diesem Urteil die Anforderungen an eine enthaftende Belehrung weiter konkretisiert. Diese setzt voraus, dass sich die Eltern über dasjenige bewußt sind, worüber sie belehren. Es reicht damit nicht darzustellen, dass eine Belehrung stattgefunden hat. Es ist auch ihr Inhalt vorzutragen.

Das Amtsgericht verurteile zur Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000,00€ und zu einem Schadensersatz von 300,00€. Das Urteil ist hier abrufbar.