AG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.05.2014, Az.: 29 C 984/14 (44)

In einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main bestätigte das Amtsgericht Frankfurt (Main) die Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte umfassend und verurteilte den Filesharer zu Schadensersatz in Höhe von 510,00€ und Freistellung von den Kosten der Abmahnung in Höhe von 1005,40€. Letzteres entspricht einer 1,3 Gebühr VV RVG Nr. 2300 aus 30.000,00€. Das Urteil ist hier abrufbar.