Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 15.11.2018, Az: 152 C 750/17

Das Amtsgericht Koblenz verurteilte einen Anschlussinhaber, über dessen Anschluss illegeales Filesharing  betrieben wurde, zur Zahlung von 281,30 € Rechtsanwaltskosten und 2.000 € Schadensersatz und folgte damit den Anträgen der NIMROD Rechtsanwälte.

Der Beklagte hatte vorgetragen, dass keiner der namentlich benannten regelmäßigen Mitnutzer, sondern ein Gast aus dem Ausland die Urheberrechtsverletzung begangen habe. Diese habe die Verletzung ihm gegenüber eingeräumt. Der Gast wurde mit Namen und Anschrift benannt. Die Klägerin stellte daraufhin unstreitig, dass keiner der regelmäßigen Mitnutzer die Urheberrechtverletzung begangen hat und bot den Gast als Zeugen für dessen Nichttäterschaft an. Der zeuge wurde daraufhin von den Justizbehörden in seinem Heimatland verhört und hat die Tat glaubhaft bestritten. Bei dieser Sachlage lebt die tatsächliche Vermutung für die Taterschaft des Anschlussinhabers wieder auf, so das Amtsgericht. Auf der Schadensersatzanspruch vin 2.000,00 € erscheint auf jeden Fall der Höhe nach gerechtfertigt.

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