Erneuter Sieg der Nimrod Rechtsanwälte vor dem AG Düsseldorf

Nimrod Rechtsanwälte konnten erneut einen Sieg vor dem AG Düsseldorf erringen. Ein Filesharer wurde voll im Rahmen der Anträge der Nimrod Rechtsanwälte verurteilt.

Das Gericht schrieb insbesondere: Diese Hürde» der sekundären Darlegungslast hat der Beklagte vorliegend nicht genommen. Nach den vorstehenden Grundsätzen hätte der Beklagte, wenn der Anschluss – ,wie im vorliegenden Fall nach dem Vortrag des Beklagten – von mehreren Personen genutzt wird, .konkret vortragen müssen, wer die .Wohnung genutzt hat. Hierzu wäre er auch – worauf das Gericht in der Verhandlung hingewiesen hat – in der Lage gewesen, denn, nach seinem eigenen Vortrag wäre die Firma, mit der er den Mietvertrag geschlossen hat, in der Lage, die konkreten Nutzer zu nennen. Zu diesen Ermittlungen ist jedoch entgegen der Ansicht des Beklagten *nicht die Klägerin verpflichtet, denn diese hätte – im Gegensatz zum Beklagten – keine vertragliche Beziehung zu der Firma, die aus dem Mietvertrag nur dem Beklagten zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.

Der Filesharer wurde zur Zahlung 1.300,00€ Schadensersatz, 281,30€ Anwaltskosten und Übernahme der Kosten des Rechtsstreits verpflichtet- insgesamt fast 3.000,00€! Der angebotene Vergleich von 850,00€ wäre günstiger gewesen. Das Urteil ist hier abrufbar.