Filesharing- Urteil des AG Frankfurt am Main

Erneuter Erfolgt der Nimrod Rechtsanwälte in Sachen Filesharing

vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main konnten die Nimrod Rechtsanwälte erfolgreich die Rechte ihrer Mandantschaft durchsetzen. Den Anschlussinhaber wie folgt:

1.  Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.224,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz  seit dem 14.11.2017  zu zahlen.

2.  Der Beklagte wird weiterhin verurteilt, die Klägerin von Anwaltskosten in Höhe von 281,30  € freizustellen.

3.  lm Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Anschlussinhaber behauptete, ein Air BnB Gast habe den Download verursacht. Er könne sich jedoch nicht mehr daran erinnern, wer der Gast sei. Name und Adresse seien ihm nicht mehr erinnerlich. Damit verletzte er die Grundsätze der sekundären Darlegungslast. Das Urteil ist hier abzurufen.