Besonders waren dem Fall, dass der Gegner nach der Abmahnung eine Schutzschrift einreichte. Eine Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. In dieser meinte er, die Urheberschaft sei nicht ausreichend belegt, die urheberrechtlich geschützten Werke seien nicht mit denjenigen identisch, die auf der Webseite verwandt wurden und nur derjenige könne die Links aufrufen, der die konkreten Links habe. Die Webseite habe keine Suchfunktion.
LG Berlin schützt erneut Rechte von Fotografen
Nimrod Rechtsanwälte konnten erneut erfolgreich die Rechte eines Fotografen durchsetzen. Die Rechte des Fotografen wurden insbesondere bei Facebook verletzt. Im …
Nimrod setzt Rechte von Fotografen in der Schweiz durch
Der Mandant der Nimrod Rechtsanwälte musste feststellen, dass eines seiner Fotos auf einer Webseite verwendet wurde. Dabei wurde sein Name nicht genannt. Die Webseite wird von einer schweizer AG betrieben. Diese reahierte nicht auf die Abmahnung,. so dass die Rechte im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden mussten.