LG Berlin schützt erneut Rechte von Fotografen

Nimrod Rechtsanwälte konnten erneut erfolgreich die Rechte eines Fotografen durchsetzen. Die Rechte des Fotografen wurden insbesondere bei Facebook verletzt. Im Rahmen der Rechtsverletzung wurde  das Foto unberechtigterweise genutzt und dazu noch ohne Angabe des Mandanten der Nimrod Rechtsanwälte.

Das Landgericht Berlin beschloss, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten Ordnungshaft auf den Fall dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, wegen jeder Zuwiderhandlung

untersagt

nachfolgendes Foto öffentlich zugänglich zu machen ohne den Antragsteller als Urheber anzugeben.

Das Gericht nahm wegen der Professionalität des Fotos einen Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch (!) einen Gegenstandswert von 10.000,00 € an. Der Beschluss wird zugestellt werden. Er kann hier abgerufen werden.