Wird derselbe Anschluss mehrfach erfasst, reicht ein pauschales Bestreiten der Ermittlungsergebnisse nicht aus (AG Bochum, Beschluss vom 03.01.2017 Az.:66 C 10/17)

Wird der selbes Anschluss durch ein Ermittlungsunternehmen mehrfach erfasst, reicht eine einfaches bestreiten des Beklagten, dieses Ermittlungen seinen korrekt, nicht aus. Nachdem das Amtsgericht Bochum zunächst einen Beweisbeschluss erlassen hatte, nachdem die Klägerin die Korrektheit der Ermittlungen durch Sachverständigengutachten zu beweisen hätte, schlosse es sich nunmehr der Rechtsauffassung der NIMROD Rechtsanwälte an und kündigte durch Hinweisbeschluss an, den Beweisbeschluss aufheben zu wollen. Eine Beweiserhebung sei nicht notwendig, da der Beklagte die Ermittlungsergebnisse nicht substaniitert bestritten hat.

Ähnlich urteile zuvor schon das LG Leipzig:

Der Kläger hat eine Kette aus eidesstattlicher Versicherungen eines Mitarbeiters des Ermittlungsunternehmens, der Angabe der Verletzungshandlung in Bezug auf eine mit dem bestimmten Hashwert benannte Datei mit dem Werk über den bestimmten P2P-Client und die Zuordnung zu der jeweiligen IP-Adresse nebst Tatzeitpunkten nachgewiesen, ferner deren Zuordnung zum Internetanschluss des Beklagten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG. In der Gesamtbetrachtung dieser Indizien bestehen keine Zweifel für das Begehen der streitgegenständlichen Verletzungshandlung über den Internetanschluss des Beklagten. Gegenteiliges hat dieser zu beweisen.“ (LG Leipzig vom 16.12.2016, Az.: 05 S 332/16)

Diese Entscheidung ist nur konsequent. Hat der Rechteinhaber nachgewiesen, dass der Ermittlungsdienstleister mehrere Verstöße feststellen konnte, die durch den Provider dem selben Anschluss zugeordnet wurden, kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass einem zuvor unbekannten Anschlussinhaber unterschiedliche IP-Adressen mehrmals innerhalb eines kurzen Zeitraums falsch zugeordnet werden, erst recht, wenn diese sich auf die gleiche Rechtsverletzung beziehen. In Deutschland gibt es ca. 30 Millionen Internetanschlüsse (vgl. Pressemitteilung Nr. 464 des Statistischen Bundesamtes).