AG Bochum verurteilt Rechtsverletzer zu 2000,00€ Schadensersatz

Das AG Bochum hat am 08.12.2017 zu dem Az.: 66 C 66/17 einen Rechtsverletzer zu 2.000,00€ und zur Erstattung von 241,90€ Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung verurteilt. Es folgte damit vollumfänglich dem Vortrag der NIMROD Rechtsanwälte.

Alle Einwände des Beklagten wurden zurückgewiesen.

Für das Gericht steht damit fest, dass

  1. die Klägerin Inhaberin der Rechte ist.
  2. Der Schadensersatz richtig auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH bemessen wurde.
  3. Schließlich, dass konkret vorzutragen ist, wie Kinder belehrt wurden.

Das Urteil des AG Bochum vom 08.12.2017, Az.: 66 C 66/17 ist hier abrufbar.