AG Schleswig, Urteil vom 15.06.2018, Az.: 3 C 68/18

Die Nimrod Rechtsanwälte konnten vor Gericht erneut einen Erfolg erringen. Das Amtsgericht Schleswig gab der Klage statt und verurteilte die Anschlussinhaberin zur Zahlung von vorgerichtlichen Anwaltskosten und Schadenersatz. Nach durchgeführter Beweisaufnahme kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Aussagen der Beklagten widersprüchlich seien und mit den Aussagen der Zeugen nicht in Einklang zu bringen sind. Da somit nicht mehr klar war, welcher Teil der Aussagen der Beklagten wahr gewesen ist und welcher nicht, stufte das Gericht die Beklagte folgerichtig als insgesamt unglaubwürdig ein. Das Amtsgericht hat die Beklagte verurteilt, da nur plausibler und nachvollziehbarer Vortrag die sekundäre Darlegungslast erfüllen kann.

 

Das Amtsgericht hat die Beklagte zur Zahlung von lediglich 500,00 € Schadensersatz verurteilt und den weitergehenden Anspruch zurückgewiesen.

 

Die Beklagte hat gegen das Urteil Berufung und die Klägerin Anschlussberufung eingelegt.

 

Das Urteil können Sie hier einsehen.