Atemschutzmasken: Abmahnungen der Kanzlei Brandt.Legal im Auftrag der tecXOS GmbH

Wieder einmal mahnt die Kanzlei brandt.legal auf Grundlage des UWG ab. Nun geht es um FFP2 Masken nach dem Standard KN95. Es mahnt die tecXOS GmbH aus Laubheim. In einem UPDATE haben wir nun auch ein Schreiben der Firma übermittelt.

Brandt Legal war einmal die Kanzlei Baumgarten Brandt. Baumgarten Brandt war einmal groß im Bereich der Filesharing Abmahnungen. Die Größe verschwand mit diesem Urteil des LG Berlin. Weitere Ungereimtheiten wurden auch später bekannt.

Hier nun mahnt die im April dieses Jahres gegründete tecXOS GmbH aus Laubheim fehlerhafte Produkte auf EBay ab. Es werden Anbieter von FFP2 und KN95 Masken abgemahnt. Diese Masken wurden von den Anbietern ohne das erforderliche CE Kennzeichen auf EBAY angeboten. Das CE Kennzeichen steht für „Conformité Européenne“, was „Europäische Konformität“ bedeutet. Die CE-Kennzeichnung symbolisiert die Übereinstimmung eines Produktes mit den geltenden Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft an den Hersteller stellt.

Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung wird erklärt, dass das Produkt allen geltenden EU-Vorschriften entspricht und ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde.

Aus diesem Grund ist das CE-Zeichen weder ein Qualitätszeichen noch ein Herkunftszeichen.

Das führt dazu, dass wer nun solche Masken einführt und vertreibt und die Marksen dieses Kennzeichen nicht führen, kann sich irreführend und daher wettbewerbswidrig nach dem UWG verhalten kann.

Interessant ist, dass die Webseite der Firma noch nicht bereit ist. Mit Ausnahme einer Spende von 1000 Masken, hat die Firma nicht viel gemacht.

Nimrod Rechtsanwälte hat mehrfach die Rechte ihrer Mandanten gegen Abmahnungen von brandt.legal verteidigt.

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UPDATE: nun wandte sich die tecXOS GmbH an uns und wollte Verleumdung geltend machen. Die Begründung ließ zu wünschen übrig. Das Schreiben finden Sie hier.