Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 07.07.2015, Az.: 2-06 O 246115

NIMROD Rechtsanwälte konnten vor dem Landgericht Frankfurt a.M. die Rechte Ihrer Mandantin, der Astragon Entertainment GmbH (vormals Astragon Software GmbH) durchsetzen. Dem Antragsgegner wurde es untersagt, seinem Sohn – den er als Täter der Urheberrechtsverletzung ermittelt und benannt hat – zu ermöglichen, dass Computerspiel “Landwirtschaftssimulator 2015” öffentlich in P2P Netzwerken zum Abruf bereitzustellen. Das LG bestätigte ferner die Rechtsauffasung von NIMROD Rechtsanwälte und setzte den Streitwert mit 30.000,00 € fest.

Der Beschluss ist hier abrufbar.