Medienrecht

Weiterer Erfolg in Sachen Bilderklau

Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte die Rechte Ihres Mandanten vor dem Landgericht Berlin zu dem Az.:  15 O 177/22 durchsetzen. Der Mandant ist namhafter Fotograf. Sachverhalt: Nachdem die Antragsgegner einer Abmahnung erhielten, auf die sie nicht reagierten, beantragten die Nimrod Rechtsanwälte gegen den Antragsgegner eine einstweilige Verfügung. Diese wurde vollumfänglich erlassen. Das Gericht beschloss dem…

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06. May 2022

Fotoklau: erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte

Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte die Rechte Ihres Mandanten vor dem Landgericht Berlin durchsetzen. Der Mandant ist namhafter Fotograf. Sachverhalt: Nachdem die Antragsgegner einer Abmahnung erhielten, auf die sie nicht reagierten, beantragten die Nimrod Rechtsanwälte gegen den Antragsgegner eine einstweilige Verfügung. Diese wurde vollumfänglich erlassen. Das Gericht beschloss dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Verfügung…

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06. May 2022

Weiterer Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte- Ordnungsgeld gegen unberechtigte Nutzer

Das LG Hamburg bestätigt, dass eine öffentliche Zugänglichmachung auch vorliegt, wenn die verletzende URL lang ist, hier 87 Stellen.

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12. Jan 2021

Erneuter Sieg der Nimrod Rechtsanwälte vor dem AG Düsseldorf

Nimrod Rechtsanwälte konnten erneut einen Sieg vor dem AG Düsseldorf erringen. Ein Filesharer wurde voll im Rahmen der Anträge der Nimrod Rechtsanwälte verurteilt.

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02. Mar 2020

EU- Förderung für die Entwicklung von Games- Einreichfrist 12.02.2020

Die EU hat mit dem Programm CREATIVE EUROPE ein Förderprogramm aufgelegt, das folgende Ziele hat: Erhaltung, Entwicklung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt in Europa und Förderung des europäischen Kulturerbes; Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kulturellen und kreativen Sektoren Europas insbesondere der audiovisuellen Branche, um intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern. Das Förderprogramm will…

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20. Dec 2019

Amtsgericht Oldenburg bestätigt die Zuverlässigkeit der von der Texcipio eingesetzten Software und die nicht Anwendbarkeit der Begrenzung des Gegenstandswerts der vorgerichtlichen Abmahnung auf 1000,00 €.

Amtsgericht Oldenburg bestätigt die Zuverlässigkeit der von der Texcipio eingesetzten Software und die nicht Anwendbarkeit der Begrenzung des Gegenstandswerts der vorgerichtlichen Abmahnung auf 1000,00 €. Das Amtsgericht Oldenburg hat in einem von den Nimrod Rechtsanwälten geführten Prozess eine Anschlussinhaberin auf Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 281,30 € und Zahlung von 1.300,00 € Schadensersatz verurteilt….

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11. Oct 2019

Selbstevaluation- Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen veröffentlicht Fragebogen

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat einen Kriterienkatalog zur Querschnittsprüfung in der Wirtschaft 2018/ 19 veröffentlicht. Mit diesem Dokument können Unternehmen den Stand ihrer datenschutzrechtlichen Organisation überprüfen. Das Dokument zeigt ebenfalls, welche Schwerpunkte die Behörden im Rahmen ihrer Prüfung setzen dürften. Sie können das Dokument auf der Seite der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen…

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12. Aug 2019

Umfrage zur Relevanz der MFM Honorartabelle

In der Vielzahl von Fällen um die rechtswidrige Verwendung von Fotografienm geht es um die MFM- Honorartabelle, um den Wert des Schadensersatzes zu bestimmen. Der BGH hat in seinem Urteil vom 13.09.2018, Az.: I ZR 187/17 angenommen, die Tabelle sei nur für professionelle Fotografen anzuwenden. Er schreibt: “Zutreffend hat das Berufungsgericht eine Berechnung des nach…

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29. Jul 2019

Erneuter Paukenschlag des EuGH: Wer eine Facebook Fanpage betreibt, die einen “Gefällt mir” button enthält, kann sog. gemeinsamer Verantwortlicher sein

1.      Die Art. 22 bis 24 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, die es Verbänden zur Wahrung von Verbraucherinteressen erlaubt, gegen den mutmaßlichen Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten Klage zu erheben, nicht entgegenstehen.

2.      Der Betreiber einer Website wie die Fashion ID GmbH & Co. KG, der in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, kann als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46 angesehen werden. Diese Verantwortlichkeit ist jedoch auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten beschränkt, für den bzw. für die er tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet, d. h. das Erheben der in Rede stehenden Daten und deren Weitergabe durch Übermittlung.

3.      In einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, in der der Betreiber einer Website in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, ist es erforderlich, dass der Betreiber und der Anbieter mit diesen Verarbeitungsvorgängen jeweils ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 wahrnehmen, damit diese Vorgänge für jeden Einzelnen von ihnen gerechtfertigt sind.

4.      Art. 2 Buchst. h und Art. 7 Buchst. a der Richtlinie 95/46 sind dahin auszulegen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der der Betreiber einer Website in diese Website ein Social Plugin einbindet, das den Browser des Besuchers dieser Website veranlasst, Inhalte des Anbieters dieses Plugins anzufordern und hierzu personenbezogene Daten des Besuchers an diesen Anbieter zu übermitteln, die nach diesen Vorschriften zu erklärende Einwilligung von dem Betreiber nur in Bezug auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuholen ist, für den bzw. für die dieser Betreiber tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet. Darüber hinaus ist Art. 10 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass in einer solchen Situation auch die in dieser Bestimmung vorgesehene Informationspflicht den Betreiber trifft, wobei dieser die betroffene Person jedoch nur in Bezug auf den Vorgang oder die Vorgänge der Verarbeitung personenbezogener Daten informieren muss, für den bzw. für die dieser Betreiber tatsächlich über die Zwecke und Mittel entscheidet.

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29. Jul 2019

Google Play erfordert jetzt die Offenlegung von Loot Box Wahrscheinlichkeiten

Googles neueste Aktualisierung Ihrer Google Play Richtlinien sorgt dafür, dass App-Entwickler die Wahrscheinlichkeiten ein bestimmtes Item in einer Loot Box zu erhalten, vor dem Kauf der Loot Box angeben müssen. Diese Änderung bringt Google Play auf denselben Stand wie den Apple App Store, welcher ähnliche Anforderungen im Dezember 2017 in seine Richtlinien aufnahm. Loot Boxen…

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25. Jul 2019