Das KUG gilt auch unter der DSGVO fort
Die DSGVO sorgt bei vielen Fotografen für Verunsicherung. Vielfach ist diese jedoch nicht gerechtfertigt. Wesentliche Regelungen zur Einwilligung des Abgebildeten haben sich nicht verändert.
So entschied so entschied auch das OLG Köln(Beschluss vom 18.06.2018, Az: 15 W 2718).
Die Erlaubnistatbestände des Kunsturhebergesetzes wirken auch unter der Datenschutzgrundverordnung fort. Die Veröffentlichung von Fotografien, die zuvor nach dem Kunsturhebergesetzes ohne ausdrückliche Einwilligung des Fotografierten rechtlich zulässig waren, bleiben es auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten.
Art. 85 der Datenschutzgrundverordnung erlaubt es den Mitgliedstaaten Abweichungen und Ausnahmen zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken von den Vorschriften der DSGVO vorzunehmen. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ist es zulässig Personen der Zeitgeschichte ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu fotografieren.
Aus Sicht des OLG Köln kann Art. 85 DSGVO auch solche Regelungen erfassen, die vor dem Geltungsbeginn der DSGVO entstanden sind.
So führte das Gericht aus:
Aus Sicht des Senates bestehen hiergegen keine europarechtlichen Bedenken. Art 85 Abs. 2 DS-GVO macht im Kern keine materiell-rechtlichen Vorgaben (Auernhammer/von Lewinski, DS-GVO, 5. Aufl. 2017, Art. 85 Rn. 13; Gierschmann u.a/Schulz/Heilmann, DSGVO, Art. 85 Rn. 3, 34, 67, 72 ff.), sondern stellt nur auf die Erforderlichkeit zur Herbeiführung der praktischen Konkordanz zwischen Datenschutz einerseits und Äußerungs- und Kommunikationsfreiheit andererseits ab. Da Datenschutzregelungen als Vorfeldschutz letztlich immer die journalistische Arbeit beeinträchtigen, sind daher hier keine strengen Maßstäbe anzulegen (Auernhammer/von Lewinski, DS-GVO, 5. Aufl. 2017, Art. 85 Rn. 13; Gierschmann u.a/Schulz/Heilmann, DSGVO, Art. 85 Rn. 61). Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Art 85 DS-GVO gerade den Normzweck hat, einen sonst zu befürchtenden Verstoß der DS-GVO gegen die Meinungs- und Medienfreiheit zu vermeiden (vgl. etwa Gierschmann u.a/Schulz/Heilmann, DSGVO, Art. 85 Rn. 1). Der Erwägungsgrund 4 S. 3 der DS-GVO will solche Komplikationen gerade ausschließen. OLG Köln( Beschluss vom 18.06.2018, Az: 15 W 2718).
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das KUG nur Regelungen zur Veröffentlichung von Fotografien enthält, das Fotografieren selbst aber bereits eine Datenerhebung im Sinne der DSGVO darstellt. Insofern ist der Erkenntnisgewinn der Kölner Entscheidung eher gering. Allerdings gestattet auch die DSGVO eine Datenerhebung ohne Einwilligung des Betroffenen nach Art. 6 Abs. 1 f DSGVO, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und die Interessen des Betroffenen nicht überwiegend. Eine gleichlautende Betrachtung wurde auch unter dem KUG vorgenommen. Insofern sind die dortigen Abwägungsregeln sicherlich zu ganz wesentlichen Teilen auch auf die Abwägung im Rahmen der DSGVO zu übertragen.
Mitwirkungskonzept nach dem KCanG- Erfordnis für den Erhalt einer Erlaubnis
Mehr und mehr Bundesländer wollen ein Mitwirkungskonzept für die Erlaubnis nach dem KCanG. Ein Muster eines Mitwirkungskonzepts nach dem KCAnG wurde hierfür entwickelt. Begründet wird dies mit dem Wortlaut des §17 KCanG. Es gab deswegen bereits…
Versagung der Erlaubnis nach dem KCanG für eine Anbauvereinigung aufgrund mangelnder -satzungsgemäßer- Verpflichtung zur eigenhändigen Mitwirkung beim unmittelbaren Cannabisanbau?
Uns erreichte gestern ein Ablehnungsbescheid -in anonymisierter Form hier einsehbar: des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für die Beantragte Erlaubnis einer Anbauvereinigung. Es ist anzumerken, dass es sich bei diesem Bescheid um den Ersten…
Durchsetzung von Urheberrechtsverletzungen
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte bei der Durchsetzung von Urheberrechten ihrer Mandantschaft Das AG Düsseldorf hat antragsgemäß weitestgehend einen Urheberrechtsverletzer verurteilt. Wie so oft, war dieser in sogenannten P2P-Systemen unterwegs. Nach der Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte…
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Relevanz für die Games Branche
Einführung Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde in Deutschland am 22.07.2021 verabschiedet und soll Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen im digitalen und physischen Bereich erleichtern. Hintergrund des Gesetzes ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882,…
Nimrod Rechtsanwälte setzen erneut erfolgreich Rechte eines Fotografen durch
Nimrod Rechtsanwälte setzen Rechte von Fotografen an deren Fotos seit Jahren erfolgreich durch. Wir konnten viele Urteile und Beschlüsse für unsere Mandanten erstreiten. Das AG Charlottenburg verurteile einen Verein nach einer Abmahnung. Es wurde auf der…
Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte- AG Charlottenburg klärt Rechtsfrage
Das AG Charlottenburg hat gestern den Nimrod Rechtsanwälten ein Urteil zugestellt. Es folgte der Argumentation der Nimrod Rechtsanwälte. Sachverhalt: Der Kläger ist Berufsfotograf. Sein Foto wurde auf der Webseite eines Landesparlaments im Rahmen der Veröffentlichung einer…
Klage gegen die bayrische Umsetzung des KCanG
Es ist kein Geheimnis, dass die bayrische Landesregierung kein Freund der Entkriminalisierung von Cannabis ist. Nicht umsonst werden ausschließlich staatliche Kurse zum Präventionsbeauftragten anerkannt und sind die Bußgelder bei Konsum etwa unter 100m von “Orten an…
Daniel Sebastian, als IPPC LAW auftretend, mahnt neuerdings die Musiknutzung auf TikTok und wohl auch Instagram ab
IPPC Law geht wegen der Nutzung von Musik auf Plattformen wie Instagram und TikTok gegen Nutzer vor. Was macht IPPC Law? IPPC Law verschickt nun Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Social Media. Die Abmahnungen werden an Nutzer…
KCanG- prüfen die Baubehörden aufgrund der Konzentrationswirkung die Vorhaben insgesamt? Konzentrationswirkung, was ist das überhaupt?
Im Zuge der Rechtsberatung eines Cannabis Clubs aus Brandenburg, wurde unser Mandant mit folgendem der Baubehörde konfrontiert: Für die weitere Bearbeitung bitte ich bis zum 19.10.2024 noch folgende Unterlagen …nachzureichen bzw. zu ergänzen: Nun stellt sich…
Cannabis: 1. Schulung der Caritas Berlin/ Brandenburg zur Suchtprävention
RA Bockslaff fühlt sich sehr geehrt, Dozent bei der ersten Schulung zum Präventionsbeauftragten zu sein.