Ende des Geoblockings

Am 3.12.2018 ist sogenannte Geoblocking Verordnung in Kraft getreten. Dadurch ist es Onlineanbietern untersagt, Kunden, die bei grenzüberschreitend von Waren oder Dienstleistungen einkaufen wegen ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung diskriminiert werden.

Gibt der Kunde also auf der Suche nach einem Online die Topleveldomain der Shop Version eines anderen EU Landes ein, darf er künftig nicht mehr automatisch auf die Shop Version seines Heimatlandes weitergeleitet werden. Dies soll allen EU Bürgern, pünktlich zum Weihnachtsgeschäft grenzüberschreitendes Online Shopping ermöglich. Dem Kunden wir es so ermöglicht, von Rabatten und angeboten im Ausland zu profiteren.

Unzulässig ist künftig jede Sperrung oder Beschränkung der Nutzung eines Onlineangebotes., ohne eine Ausdrückliche Einwilligung des Kunden. Dazu zählt insbesondere die automatische Weiterleitung. Soll also ein  deutscher Kunde, der die italienische Version einer Verkaufsplattform aufgerufen hat, auf die deutsche Version umgeleitet werden, bedarf es hierfür einer ausdrücklichen Zustimmung, beispielsweise durch setzen eines Hakens oder klicken auf eine Betätigung, wie es vielfach beim Wechsel auf eine mobile Anwendung der Fall ist.

Diese Einwilligung muss jedoch jederzeit widerrufen werden können. Dem Kunden muss also eine einfache Möglichkeit offeriert werden, wieder auf die ursprünglich aufgerufene Webseite zurück zu kommen.

Das Diskriminierungsverbot bedeutet jedoch nicht, dass der Anbieter jedem EU Kunden die Nutzung in gleicher Art und Weise ermöglichen muss. So wird ein Kunde nicht diskriminiert, denn Angebote, aber auch Rechtstexte nur in der Sprache der Shop Version vorgehalten werden und sich nach den nationalen Vorschriften richten.

Auch ist es einem Onlinehändler ungenommen, das Liefergebiet zu beschränken und nur in das Land seiner Niederlassung zu versenden. Die Bestellung aus einem Anderen EU Land darf jedoch nicht ausgeschlossen werden. Auch dürfen für Bestellungen aus anderen EU Ländern keine anderen Kaufbedingungen oder Preise gelten. Lediglich hinsichtlich der Versandkosten und ggf. der Umsatzsteuer sind abweichende Bestimmungen möglich, die die unterschiedlichen Versandkosten bzw. Besteuerung wiederspiegeln.

Auch die Zahlungsmodalitäten müssen für Inlands- und Auslandsbestellungen gleich sein.

Wird gegen diese Auflagen verstoßen, drohen in Deutschland Bußgelder von bis zu 300.000 € darüber hinaus sind die Vorschriften der Geoblocking Verordnung mit Sicherheit auch als Marktverhaltensregeln einzustufen und können von Mitbewerbern abgemahnt werden.