Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte vor dem AG Hannover

Wieder konnten dei Nimrod Rechtsanwälte erfolgreich die Rechte ihrer Mandanten durchsetzen. Der Rechtsverletzer wurde dazu verurteilt:

Anwaltskosten von 215,00€ und 656,00€ Schadensersatz zu zahlen.

Das Gericht vertrat:

Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche andere Personen selbstständig Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des zumutbaren zu Nachforschungen sowie zur Mitteilung verpflichtet, welche Kenntnisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung gewonnen hat. Die pauschale Behauptung der bloß theoretischen Möglichkeit des Zugriffs von im Haushalt lebenden Dritten auf den Internet Anschluss genügt hierbei nicht. Der Inhaber des Internetanschlusses hat vielmehr nachvollziehbar vorzutragen, welche Personen mit Rücksicht auf Nutzerverhalten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie in zeitlicher Hinsicht Gelegenheit hatten, die fragliche Verletzungshandlung ohne Wissen und Zutun des Anschluss Inhabers zu begehen (BGH, Urteil vom 06.10.2016, AZ.: I ZR 154/15 Afterlife; BGH, Urteil vom 27.07.2017, AZ.: I ZR 68/10 Ego Shooter).

Das Urteil ist hier abrufbar.