Mitwirkungskonzept nach dem KCanG- Erfordnis für den Erhalt einer Erlaubnis

Mehr und mehr Bundesländer wollen ein Mitwirkungskonzept für die Erlaubnis nach dem KCanG. Ein Muster eines Mitwirkungskonzepts nach dem KCAnG wurde hierfür entwickelt. Begründet wird dies mit dem Wortlaut des §17 KCanG. Es gab deswegen bereits erste Ablehnungen, wir berichteten.

Wir haben uns entschlossen, den Interessierten ein Muster eines Mitwirkungskonzepts nach dem KCAnG kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dieses Muster ersetzt keine Rechtsberatung. Wir dürfen aber berichten, dass das LaGeSo, die in Berlin zuständige Stelle, unser Muster ohne Beanstandung akzeptiert hat.

Dieses Muster ersetzt keine Rechtsberatung. Benötigen Sie Hilfe bei dem Antrag nach dem KCanG, wir helfen gern und schimpfen uns nicht “Experte”. Ein Muster eines Mitwirkungskonzepts nach dem KCAnG kann dabei sehr hilfreich sein. Wir stehen Ihnen aber mit der Erfahrung vieler Anträgen und 9 Jahren im medizinischen Bereich zur Verfügung.