Erneuter Erfolg der Nimrod Rechtsanwälte vor dem LG Berlin- Bilderklau lohnt sich nicht

Erneut konnten die Nimrod Rechtsanwälte einen Erfolg vor dem LG Berlin erzielen.

Eine Kanzlei (!) verwandte die Bilder unseres Mandanten, ohne die dafür erforderliche Rechte zu haben. Erforderliche Rechte wären die Rechte aus § 15 UrhG gewesen. Hinzu kam, dass das Recht unseres Mandanten auf Anerkennung seiner Urheberschaft, § 13 UrhG, nicht gewahrt war.

Daher mahnten die Nimrod Rechtsanwälte die Kanzlei ab. Es wurde eine Unterlassungserklärung gefordert und Auskunft.

Das Schreiben wurde ignoriert, so dass die Nimrod Rechtsanwälte eine einstweilige Verfügung beantragten und wie beantragt erhielten. Was nun mit den Schadensersatzansprüchen geschieht, wird sich in Zukunft zeigen und zwar im Rahmen der erhobenen Hauptsache.

Der Beschluss ist hier abrufbar.