NIMROD Rechtsanwälte gehen erfolgreich gegen Spielehacker vor (LG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2015, Az.: 310 O 312/15)
Die NIMROD Rechtsanwälte haben gegen einen Computerhacker erfolgreich eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Mandantin ist Herausgeberin von Computerspielen. Sie vertreibt Ihre Spiele unter anderem über die Plattform Steam. Um die Spiele nutzen zu können ist ein Login bei Steam erforderlich, der die Rechtmäßigkeit der Nutzung verifiziert.
Der Antragsgegner hat eine Datei programmiert, die genau diese Sicherungsmaßnahme für eines der urheberrechtlich geschützten Computerspiele der Mandantin umgeht. Diese Datei hat der Antragsgegner auf seiner eigenen Webseite verbreitet.
Mit Hilfe eines eng mit NIMROD Rechtsanwälten zusammenarbeitenden forensischen Ermittlungsunternehmens konnte der Antragsgegner als Hersteller der Datei sowie als Inhaber der Webseite ermittelt werden.
Mit Ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung konnten NIMROD Rechtsanwälte vollumfänglich glaubhaft machen, dass der Antragsgegner die streitgegenständliche Datei hergestellt und verbreitet hat. Es konnte weiterhin zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft gemacht werden, dass diese Datei ausschließlich dazu dienen sollte die Sicherungsmaßnahmen des betreffenden Computerspiels zu umgehen.
Das Landgericht Hamburg hat antragsgemäß entschieden und dem Gegner sowohl die Herstellung als auch die Verbreitung von Erzeugnissen zur Umgehung von Schutzmaßnahmen des urheberrechtlich geschützten Werkes der Antragstellerin verboten.
Ferner ist dem Gegner die unverzügliche Offenlegung seiner Vertriebswege aufgegeben worden. Dies beinhaltet neben Auskünften über die Foren in denen die Datei verbreitet wurde auch die Nennung von Namen und Anschriften gewerblicher Abnehmer und Verkaufsstellen. Weiterhin hat der Gegner vollumfänglich Auskunft über die Menge der verbreiteten Erzeugnisse zu geben.
Die Entscheidung finden Sie hier.
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