Peinliche Schlappe für denBerliner Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit- Bescheid über 14,5 MIO Euro unwirksam

Wie DPA und Tagesspiegel gestern berichtete, stellte das Landgericht Berlin gestern das Bussgeldverfahren gegen die Deutsche Wohnen ein. Nimrod Rechtsanwälte berichteten in der Vergangenheit.

Hintergrund des Bussgeldbescheids war ein Archivsystem, das nicht den Anforderungen der DSGVO entsprach. In dem Archivsystem seien Daten ehemaliger Mieter vorhanden. Unter den Daten fanden sich “Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge sowie Informationen über die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen”, so der Tagesspiegel.

Das Gericht hob den Bussgeldbescheid mit der Hinweis auf die Fehlerhaftigkeit des Bescheids auf.

Ob Rechtsmittel eingelegt wurden, ist nicht bekannt.