Richtungsweisendes Urteil des EuGH- EuGH präzisiert die Grundlagen der sekundären Darlegungslast
In der Rechtssache Lübbe/ Storzer (Az.: C-149/17) hat der EuGH die Rechte von durch Filesharing betroffener Unternehmer nunmehr erheblich gestärkt.
Hintergrund war eine Vorlage des LG München, das die bis dato in der BRD geltende Rechtslage als mit dem Europarecht unvereinbar ansah. Vor dem Richterspruch aus Luxemburg stellte sich die Rechtslage wie folgt dar:
Wer in Filesharing Fällen als Anschlussinhaber in Anspruch genommen wird muss eine Täterschaftsvermutung widerlegen. Er muss jedoch nicht beweisen nicht der Täter gewesen zu sein, sondern muss „nur“ einer sog. sekundären Darlegungslast entsprechen. Dies erfolgt in der Regel durch die Angabe, andere Familienmitglieder hätten ebenfalls uneingeschränkten Zugang zu dem Internetanschluss und kämen daher ebenfalls als Täter in Frage. Der BGH verlangte allenfalls von dem Anschlussinhaber die Befragung der fraglichen Personen. Auf der Grundlage des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie werden von dem Anschlussinhaber aber keine weiteren Angaben verlangt, um seiner sekundären Darlegungslast nachzukommen. Familienmitglieder können sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht zurückziehen.
Im Ergebnis kann der Verletzte den nötigen Beweis nicht führen.
Dieser Auffassung hat der EuGH eine Absage erteilt, da sie europarechtswidrig ist. Er schreibt: „Bewirkt die nationale Regelung in der Auslegung durch die zuständigen nationalen Gerichte in Sachverhalten wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, dass das mit einer Haftungsklage befasste nationale Gericht daran gehindert wird, auf Antrag des Klägers die Vorlage und Erlangung von Beweismitteln, die Familienmitglieder der gegnerischen Partei betreffen, zu verlangen, werden jedoch die Feststellung der behaupteten Urheberrechtsverletzung und die Identifizierung ihres Täters unmöglich gemacht, was zur Folge hat, dass es zu einer qualifizierten Beeinträchtigung der dem Inhaber des Urheberrechts zustehenden Grundrechte auf einen wirksamen Rechtsbehelf und des geistigen Eigentums kommt und infolgedessen dem Erfordernis, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Grundrechten zu gewährleisten, nicht genügt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 16. Juli 2015, Coty Germany, C‑580/13, EU:C:2015:485, Rn. 41).
Folglich kann bei dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Recht aufgrund der Tatsache, dass es den Familienmitgliedern des Inhabers eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, einen quasi absoluten Schutz gewährt, entgegen den Anforderungen des Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 nicht davon ausgegangen werden, dass es hinreichend wirksam ist und letzten Endes die Verhängung einer wirksamen und abschreckenden Sanktion gegen den Zuwiderhandelnden ermöglicht. Zudem ist das durch die Einlegung des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Rechtsbehelfs eingeleitete Verfahren nicht geeignet, die in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48 verlangte Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu gewährleisten.“.
Nimrod Rechtsanwälte begrüßen diese Entscheidung. Sie wird die Durchsetzung von Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen erheblich beeinflussen. Das Urteil schafft zudem Rechtssicherheit.
Cannabis Gesetz- KCanG soll vor dem Inkrafttreten der Regeln zu den Cannabis Clubs wieder reformiert werden
Die Bundesregierung scheint offenbar Angst vor der durch das KCanG geöffnete Tür zu haben. Sie möchte das Gesetz vor dem Inkrafttreten der Änderungen wieder ändern. Die neuen Regeln dürften das Gründen und Betreiben von Clubs weiter…
Das neue Cannabisgesetz
Nimrod Rechtsanwälte teilen die Freude über die Verabschiedung des Cannabisgesetzes. Der Weg ist unfrei für kontrollierten legalen Anbau von Cannabis in Deutschland. Auch dürfte sich der Markt für medizinisches Cannabis signifikant entwickeln, da die würden zur…
LG Köln zur urheberrechtlichen Haftung ausländischer Webseite- es stellt fest:
1. Zur vorliegend zu bejahenden Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts auf den Fall einer öffentlichen Zugänglichmachung von Lichtbildern auf der Webseite eines italienischen Unternehmens. 2. Zur Berechnung lizenzanalogen Schadensersatzes in einem solchen “Auslandsfall”, insbesondere Vornahme eines Abzugs wegen…
Aktuellste Fassung des KCanG veröffentlicht
Nimrod Rechtsanwälte stellen hier das die aktuelle Fassung des KCanG zur Vefügung, sowie eine englische und französische Fassung zur Verfügung: KCanG- deutsch KCanG- english KCanG- francais
Age labeling for all games on Steam
All games on Steam, including existing games, require age labelling for Germany. In Germany, games may only be sold on Steam if they have either passed the integrated age rating process of the sales platform or…
Gutachter der KJM zur Nutzung von Games von Kindern- können Games das Kindeswohl gefährden?
Die Kommission für den Jugendmedienschutz hat jüngst ein Gutachten zu der Frage beauftragt, ob Games für Kinder bei übermäßigem Gebrauch gefährlich sein können. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis: “Die Gestaltungsmittel der Spiele stehen in mehreren…
Die Mähr der Betriebsgesellschaft nach dem KCanG, dem kommenden Cannabis Gesetz
Häufig stellen wir bei Expertenberatung angeblich renommierter Cannabis-Anwälte fest, dass diese Anbauvereinigungen nach dem KCanG empfehlen, Betriebsgesellschaften zu gründen. Doch was sind Betriebsgesellschaften? Der Begriff der wird wie folgt definiert: Die Betriebsgesellschaft ist verantwortlich für das…
CanG- wie geht es weiter?
Nachdem das CanG mit großer Mehrheit vom Bundestag verabschiedet wurde, gibt es Gerüchte, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einschalten könnte. Wie würde dieser Prozess ablaufen? Der Bundesrat hat drei Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob der Vermittlungsausschuss einberufen wird. Die nächste Sitzung ist für den 22. März 2024 geplant, vorausgesetzt, dass das CanG bis zum 1. März zugestellt wird. Im Bundesrat ist keine Mehrheit erforderlich, um das CanG zu billigen. Wenn der Vermittlungsausschuss nicht einberufen wird, wird das CanG automatisch verabschiedet. Bei der Abstimmung im Bundesrat kann der Vermittlungsausschuss mit einfacher Mehrheit einberufen werden, was 35 von 69 Stimmen entspricht. Enthaltungen zählen als “Nein”- Stimmen. Die Parteien, die im Bundestag für das CanG gestimmt haben (SPD, Grüne, Linke, FDP), halten zusammen 45 der 69 Sitze im Bundesrat. Die restlichen 24 Sitze entfallen auf CDU, CSU und Freie Wähler. Die Abstimmung erfolgt nicht durch einzelne Politiker, sondern durch die Bundesländer. Es ist also wichtig, welche Parteien in den jeweiligen Bundesländern koalieren. Es ist schwer vorherzusagen, ob der Vermittlungsausschuss einberufen wird, aber in dieser Legislaturperiode wurden zu vier Gesetzen Vermittlungsausschüsse eingesetzt. Der Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen, aber er soll innerhalb der Legislaturperiode abgeschlossen werden. Ein Vermittlungsausschuss könnte zusätzliche Kosten und Zeit verursachen und wäre kurz vor der nächsten Bundestagswahl eine politische Gelegenheit für den CDU-Wahlkampf.
Das Cannabisgesetz, oder auch CanG, Chancen für Unternehmer
Der Gesetzgeber hat jüngst das Cannabisgesetz beschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Ab dem 01.07.2024 können Cannabis Clubs dann Anträge stellen und Ihren Mitgliedern angebautes Cannabis anbieten. Nimrod Rechtsanwälte stehen mit Ihrer Erfahrung aus...
Titel: Die Hintergründe des Urheberstrafrechts: Eine umfassende Analyse für Kreative und Rechteinhaber
Einleitung:Das Urheberstrafrecht bildet eine entscheidende Grundlage zum Schutz geistigen Eigentums. In diesem Beitrag werfen wir einen detaillierten Blick auf § 106 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und beleuchten, wie vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich verfolgt werden können. Verständlich und praxisnah…