Urteil des AG Charlottenburg vom 30.10.2012 Az.: 224 C 378/12

Das AG Charlottenburg stellte heute durch streitiges Urteil fest, dass Eltern für die Urheberrechtsverletzung, die ihre Kinder verursachen, verantwortlich sind. Sie haften damit als Täter und damit auf Schadensersatz und die Kosten der Abmahnung. Auch diese wurde bestätigt. Insgesamt wurde der Beklagte auf die Zahlung von 1.515,50€ verurteilt. Das Urteil kann unter der Rubrik Urteile und Beschlüsse eingesehen werden.