Urteil des AG Frankenthal (Pfalz) vom 17.08.2015, Az.: 3b C 190/15

Das Amtsgericht Frankenthal erachtet die gemeinschaftliche Klage der Astragons Sales & Services GmbH (vormals rondomedia) und der Astragon Entertainment GmbH ( vormals Astragon Software GmbH) in allen Punkten für schlüssig und erließ antragsgemäß ein Versäumnisurteil.

Die Klage umfasste drei Computerspiele, den Eurotruck Simulator 2 und den Landwirtschaftssimulator 2013 sowie 2015. In zwei Fällen hatte sich der Beklagte zu 1 mit der Klägerin zu 1 und zu 2 vergleichsweise geeinigt, jedoch nicht gezahlt. Für den dritten Titel, den Landwirtschaftssimulator 2015 gab es keine Einigung, weshalb die Beklagten als Anschlussinhaber gesamtschuldnerisch verurteilt wurden die Klägerin zu 2 von den Anwaltskosten freizustellen sowie Schadensersatz zu zahlen.

Der Streitwert wurde entsprechend der Klageanträge auf 3.367,00 € festgesetzt.

Das Urteil ist hier abrufbar.