Warum Datenschutz – trotz allem Wirbels um die DSGVO – wichtig ist
Obwohl die Datenschutzgrundverordnung mitunter zurecht heftig kritisiert wird, zeigt sich die Notwendigkeit wirksamer Rechtsbehelfe im Datenschutz im direkten Vergleich mit anderen Ländern, deren datenschutzrechtliche Standards mit denen Europas nicht vergleichbar sind.
So berichtet die Presseagentur Associated Press (AP), dass die chinesische Regierung massenhaft Bewegungs- und Standortdaten chinesischer Elektrofahrzeuge in Echtzeit sammelt, und im Shanghai Electric Vehicle Public Data Collection, Monitoring and Research Center (SHEVDC) zum Zweck der Verbesserung der Infrastruktur auswertet.
Die Daten erhält das SHEVDC dabei von den jeweiligen Autoherstellern selbst. Die Autohersteller seinen demnach zur Angabe der Positions- und Standortdaten gegenüber der chinesischen Behörde verpflichtet. Nach Angaben einzelner namhafter Hersteller gehe die Informationsübertragung jedoch nicht über die Bewegungsdaten des Fahrzeuges hinaus. Informationen über die Nutzer werden somit nicht mitgeteilt. Dennoch ist es denkbar, dass anhand der übertragenen Bewegungsdaten Nutzerprofile erstellt werden könnten, mit denen Rückschlüsse auf Privat- sowie Arbeitsleben der jeweiligen Fahrzeugnutzer möglich sind. Bei den Bewegungsdaten handelt es sich daher um personenbezogene Daten.
Erwähnenswert ist darüber hinaus der Umstand, dass weder seitens der chinesischen Regierung, noch seitens der Autohersteller eine Information der Fahrzeugnutzer über den Umstand der Datenerfassung erfolgt. Vorausgesetzt, eine rechtliche Überprüfung der Datenerfassung wäre vor Ort dem Grunde nach möglich, würde eine solche bereits an dem Umstand scheitern, dass kaum einem die Datensammeltätigkeit der Behörden bekannt sein dürfte. Auch eine Überprüfung des Zwecks der Datenerfassung dürfte unter diesen Umständen kaum effektiv möglich sein. Es bleibt daher im Ergebnis bei dem Vertrauen der Betroffenen Personen in die Regierung, dass diese sich schon ordnungsgemäß und im Sinne ihrer Bürger verhalten werde.
Vielleicht hilft es, dies im Kopf zu behalten, wenn man das nächste Mal ein datenschutzrechtliches Informationsblatt genervt zur Seite schiebt, oder beim Erstellen eines Verarbeitungsverzeichnisses verzweifelt.
Für letzteres, sowie auch für alle weiteren Belange des Datenschutzes finden Sie im Übrigen kompetente Beratung und Unterstützung bei den Nimrod Rechtsanwälten. Zögern Sie nicht uns unverbindlich anzusprechen.
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